Drucksache - 1308/XX  

 
 
Betreff: Kolonialgeschichte erinnern am Kammergericht in Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:einzelne Bezirksverordnete, Fraktion GRÜNEeinzelne Bezirksverordnete, Fraktion GRÜNE
  Mroß, Jessica
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Beratung
05.09.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am Kammergericht in Schöneberg sichtbar die kolonialgeschichtliche Vergangenheit des Ortes und die Folgen der dortigen kolonialistischen Rechtsauffassungen erläutert werden.

 

Begründung:

Das Überstülpen deutschen Rechts in den Kolonien und die Gestaltung des kolonialen Rechts in Deutschland hatte weitreichende Folgen für Opfer deutscher Kolonien. Das Kammergericht in Schöneberg war ein zentraler Ort für Kolonialjurist_innen, die z. B. darüber befanden, dass es in den Kolonien vor der Kolonialherrschaft keinen Besitz an Grund und Boden gegeben habe und deshalb keine Entschädigungen möglich seien für Enteignungen. Es gilt, auch an dieses Unrecht des deutschen Rechtssystems, das bis heute schwerwiegende Folgen hat, zu erinnern.

 

 
 

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