Drucksache - 1302/XX  

 
 
Betreff: Dezentrales Altglassammelsystem im Bezirk erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
26.08.2021 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangamt - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung per E-Mail oder postalisch bis 26.08.2021, 15 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel!      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1302_XX - Dezentrales Altglassammelsystem im Bezirk erhalten - Anlage

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aber auch gegenüber dem Dualen System Deutschland (DSD) und dessen Lizenznehmern für eine Beibehaltung des dezentralen Altglassammelsystems durch Glastonnen in den Höfen und Wohnanlagen zu verwenden.

Das Bezirksamt möge ferner, bis auf weiteres zusätzlich beantragte Standorte für das Aufstellen von Wertstoffsammelbehältern für Altglas (Glas-Iglus) auf öffentlichem Straßenland restriktiv im Hinblick auf städtebauliche Aspekte, Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Verkehrssicherheit prüfen.

Einer solchen Überprüfung sollen bis zum Juni 2021 alle bestehenden Standorte ebenfalls unterzogen werden.

Die BVV bekräftigt in dieser Hinsicht ihren diesbezüglichen Beschluss vom 19.02.2014 (Drucksache - 0969/XIX).

Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, dort wo Iglu-Standorte städtebaulich unangemessen sind oder die Denkmaleigenschaft von Gebäuden oder Ensembles beeinträchtigt werden könnten, auf der Errichtung einer Unterfluranlage zu bestehen oder eine Nutzung nicht zu genehmigen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und dem Dualen System Deutschland (DSD) wurden uns die Stellungnahmen übermittelt.

SenUVK nimmt wie folgt Stellung:

Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt seit 1993 den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Rechtsgrundlage hierfür ist das Verpackungsgesetz. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass neben der DSD GmbH neun weitere Systembetreiber die getrennte Sammlung von Verpackungsabfall bei privaten Endverbraucher organisieren.

Entgegen der im Antrag formulierten Annahme, dass die Entfernung von Glassammelbehältern aus den Wohnhöfen nur dem Zweck der Kostenreduzierung der Systembetreiber dienen würde, war die Verwertbarkeit des in Berlin gesammelten Altglases insgesamt stark gefährdet. Die Qualität des gesammelten Altglases aus dem Berliner Holsystem ist im Vergleich zu der bundesweit und übrigens auch in den weniger dicht besiedelten Berliner Stadtteilen üblichen Sammlung in Iglus deutlich schlechter. Sammelbehälter direkt an den Wohnhäusern unterliegen leider einer starken Fehlbefüllung. Fehlbefüllungen machen das Recycling des Altglases aufgrund eines zu hohen Anteils an Fremdstoffen für hochwertige Verwertungsverfahren von vornherein unbrauchbar und müssen ggf. kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Dies entspräche letztendlich nicht dem Recyclinggedanken. Zudem wird auf den Höfen das Altglas nur als Weiß- und als Buntglas gesammelt. Braunglas fällt beim privaten Endverbraucher in so geringen Mengen an, dass ein dafür im Holsystem aufgestellter Sammelbehälter selten voll würde. Auf den Sekundärrohstoff Glas zu verzichten und an seiner Stelle Primärrohstoffe einzusetzen, widerspräche dem Umwelt- und Ressourcenschutz. Die Sammelqualität in den Altglasiglus auf öffentlichem Straßenland ist deutlich besser, da sie meistens nicht unmittelbar an den Wohnhäusern stehen. Erfahrungsgemäß wird kaum jemand mit seinem Restmüll zu einem Iglustandplatz laufen, um diesen dort zu entsorgen. Zudem haben die Iglus zum Befüllen runde Öffnungen, durch die schwerlich andere Gegenstände als Behälterglas passen.

Aufgrund der sehr schlechten Qualität des in Berlin gesammelten Altglases in den Behältern direkt an den Wohnhäusern wollten die Systembetreiber bereits im Jahr 2012 die Altglassammlung in Berlin gänzlich auf Iglus im öffentlichen Straßenland (Bringsystem) umstellen. Dem hat die ehem. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht zugestimmt. Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Verwaltung sind jedoch eng begrenzt. Insbesondere haben Politik und Verwaltung keine rechtliche Handhabe, die Systembetreiber zu einer bestimmten Ausgestaltung des Sammelsystems für Behälterglas anzuweisen. Auch eine vom Bundesrat getragene Initiative Berlins, den Systembetreibern künftig Vorgaben für die Altglaserfassung machen zu können, scheiterte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Verpackungsgesetz.

Nach langer Diskussion mit den Systembetreibern wurde im Jahr 2017 unter weitgehender Berücksichtigung des Erhalts der Altglassammlung im Holsystem - insbesondere im verdichteten Innenstadtbereich (innerer S-Bahnring) - erfreulicherweise eine Kompromisslösung gefunden. Danach konnten zwei Drittel der Behälter im Holsystem stehen bleiben und das Netz der Altglassammeliglus soll verdichtet werden. Auch wird der gewerbliche LKW-Verkehr durch Entsorgungsfahrzeuge reduziert, verbunden mit weniger Luft- und Lärmbelästigung.

Der Abzug von Behältern erfolgte bis Jahresende 2019 nur an den Anfallstellen, die sich in einem Umkreis von 300 m Luftlinie um einen Iglustandplatz befinden. Die sich daraus ergebenden Wege-Entfernungen zu einem Iglustandplatz werden für fußufig vertretbar gehalten. Die Entsorgung von Flaschen und Gläsern über öffentlich zugängliche Iglus könnten die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Wegen z.B. zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Einkaufen oder zum Arzt etc. verbinden. Es wird davon ausgegangen, dass die Berliner Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen, auch in der Lage sind, die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Abfalls zu organisieren.

Die Umstellen der Glassammlung im Jahr 2018/2019 hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Altglassammeliglus als neue Anlaufstelle nutzen. Das einzusammelnde Altglas hat sich in Menge deutlich erhöht und die Qualität spürbar verbessert.

Die Umgestaltung der Glassammlung, basierend auf der Kompromisslösung mit den Systembetreibern, sieht neben dem Abzug der Behälter an den Wohnhäusern auch eine Verdichtung der öffentlich zugänglichen Altglassammelstandorte vor. Dadurch soll sich für die Berlinerinnen und Berliner u.a. auch in Tempelhof-Schöneberg, die noch nie eine Glastonne an ihrem Wohnhaus hatten und der nächste Iglustandort sich weiter als 300 m Luftlinie befindet, die Wegeentfernung zu den Glasiglus verkürzen. Darüber hinaus sollen Berliner Wohngebiete erstmalig überhaupt an die Glassammlung angeschlossen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger in Tempelhof-Schöneberg sollten zukünftig von einer fußufig vertretbaren Wegeentfernung zur getrennten Glasentsorgung profitieren können.

Diesbezüglich wurde in Zusammenarbeit der systembeauftragten Entsorgungsunternehmen und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ein sinnvolles Iglustandortnetz für Berlin erarbeitet. Dies kann allerdings nur aufgebaut werden, wenn die Bezirksämter entsprechende Erlaubnisse für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes erteilen. Dafür hatte meine Verwaltung mehrfach bei den für die Genehmigung der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zuständigen Fachbereiche aller Bezirke geworben. Detailliert standortbezogene Anträge für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes liegen im Fachbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg vor.

Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass die Berliner Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit haben, ihr Behälteraltglas in den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abgeben zu können.

Der Grüne Punkt -Duales System Deutschland GmbH nimmt wie folgt Stellung:

Das Thema "Qualität der Verpackungsglas-Sammlung in Berlin" ist spätestens seit der Schließung der Alba-Glasaufbereitungsanlage in Velten bei Berlin im Jahr 2012 auf der Agenda der dualen Systeme. Die Glasindustrie hat - kurz gesagt -  angekündigt, ohne deutliche Besserung der Qualität der Sammelmenge keine Glasscherben aus Berlin mehr anzunehmen, da die vorhandenen Industrieanlagen nicht in der Lage sind, dieses Glas mit vertretbarem Aufwand aufzubereiten.

Die Sachlage war Gegenstand zahlreicher Erörterungsrunden mit der zuständigen Senatsverwaltung, der Glasindustrie, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben, Wohnungsgesellschaften, den operativ tätigen Glaserfassern und anderen beteiligten. Auch der Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat sich wiederholt mit dem Thema befasst und zu Anhörungen eingeladen. Einen guten Überblick über den komplexen Sachstand gibt ihnen unsere in Kopie beigefügte Stellungnahme für eine Anhörung in diesem Umweltausschuss (siehe Anlage).

Im Ergebnis aller Erörterungen und unter Einbeziehung eines Gutachtens, welches den Vermüllungsgrad des Altglases auf den Höfen vertieft untersucht hat, haben das Land Berlin und die dualen Systeme im Jahr 2017 eine "2. Änderungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung vom 27.04.2012" geschlossen, mit der u.a. eine Reduzierung der Behältersammlung auf den Höfen um ca. 30.000 Stück auf maximal 62.000 MGB vereinbart wurde. In der selben Vereinbarung wurde zudem festgelegt, dass die Anzahl an Glas-Depotcontainerstandplätzen von 1.500 Stück auf 1.900 Stück ausgebaut werden soll.

Das Ziel aller Beteiligten war sicherzustellen, dass die Glasindustrie bereit bleibt, auch zukünftig das in Berlin gesammelte Altglas anzunehmen und dem Recycling zuzuführen. Zugleich sollten bislang schlecht angeschlossene Bereiche in der Stadt über zusätzliche Depotcontainerstellplätze einen vernünftigen Weg zu den Rückgabestationen erhalten.

Diesen Zielen hlen wir uns als duales System weiter verpflichtet. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns in Ansehung der vielschichtigen Gesamtlage darin unterstützen, die Behältersammlung von Glas auf den Höfen auf ein verträgliches Maß einzupegeln und die Genehmigung für weitere Depotcontainerstandplätze im Bezirk Tempelhof-Schöneberg großgig und zeitnah zu erteilen.

Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks selbst sieht die Ausweitung der dezentralen Sammlung von Altglas mit Containern im öffentlichen Straßenland weiterhin kritisch. Vorliegende Anträge wurden bereits geprüft und konnten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Grund dafür ist, dass der Platzbedarf oft nicht mit den sonstigen Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen - insbesondere für den Fußverkehr bzgl. Mindestbreiten, Barrierefreiheit etc. in Einklang zu bringen ist- siehe Mobilitätsgesetz Berlin. Auch bereits vorliegende Beschwerden von den anliegenden Grundstücken hinsichtlich bestehender Glasiglus über Lärmbelästigung und Müllablagerungen zeigen, dass eine Ausweitung der Standorte nicht möglich ist.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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