Drucksache - 1317/XX  

 
 
Betreff: Durchfahrt für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge am Cosimaplatz gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Einmündungsbereiche am Cosimaplatz für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge (z.B. BSR) freizuhalten und die Durchfahrmöglichkeit dieser Fahrzeuge zu gewährleisten. Zusätzlich wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob auch Maßnahmen für die Einmündungsbereiche an der Sarrazinstraße / Elsastraße sowie an der Ecke Sentastraße / Bundesallee notwendig sind, um in allen Zufahrtsstraßen die Durchfahrt von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen (z.B. BSR) zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind die beschmierten Verkehrsschilder am Cosimaplatz zu ersetzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Bereits im Jahr 2013 erfolgte durch die hiesige Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der BSR und der Berliner Feuerwehr (BF) im o.g. Bereich und Umgebung eine Befahrung mit Fahrzeugen der BSR und BF. So konnte vor Ort direkt seitens der BSR und BF festgestellt werden, in welchen Bereichen das Befahren ein zusätzliches Haltverbot erfordert. Die aus Sicht beider (BSR und BF) erforderlichen Haltverbote im Bereich des Cosimaplatzes wurden daraufhin seitens der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Ein weiterer Termin am 12. November 2014, ebenfalls im Beisein eines BSR-Fahrzeuges, sowie eines Leiterwagens der BF, zeigte auf, dass die Weiterfahrt durch das ordnungswidrige Parken von Fahrzeugen in den Halteverbotsbereichen unmöglich war.

Kontrollen der Halteverbote durch den Außendienst des Ordnungsamtes finden im Rahmen der verfügbaren Personalstärke statt. Neue Schilder werden beauftragt.

 

 
 

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