Drucksache - 1316/XX  

 
 
Betreff: Bahnhöfe und ihr Umfeld konsequent rauchfrei halten und Kippenentsorgung erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
25.06.2020 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) gegenstandslos   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei der S-Bahn Berlin GmbH dafür einzusetzen, die vor wenigen Jahren wieder eingeführten Rauchinseln auf zahlreichen S-Bahnhöfen abzuschaffen. Stattdessen wird angeregt, die bereits verstärkten Kontrollen weiter zu intensivieren und die bisher vorgesehenen Bußgelder gegebenenfalls weiter zu erhöhen.

Ebenso wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit S-Bahn Berlin GmbH, BVG und BSR sicherzustellen, dass die Eingänge aller S- und U-Bahn-Stationen im Bezirk konsequent mit ausreichend vielen und großen Aschenbechern ausgestattet werden, um die Vermüllung mit Kippenstummeln sowie das Weiterrauchen bis auf den Bahnsteig zu vermeiden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
 

Auf Anfrage wurden uns von der DB Station & Service AG, der BSR und der BVG die Stellungnahmen übermittelt.

 

Die Stellungnahme der DB Station & Service AG lautet wie folgt:

 

Seit 01.09.2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) ein gesetzliches Rauchverbot, das sich aus § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) ergibt. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich (§ 1 Abs. 3 BNichtrSchG).

Der Nichtraucherschutz ist uns wichtig, jedoch befinden wir uns bei der bestehenden Gesetzeslage in einem Zwiespalt. Zum einen möchten wir die Nichtraucher schützen, gleichermaßen jedoch die Raucher nicht diskriminieren.

Mit dem Ziel, Nichtraucher zu schützen und den Sauberkeitszustand, insbesondere der Gleisbereiche an den Bahnsteigen zu verbessern, wurde in den letzten Jahren ein ganzheitliches Rauchverbot in Zügen, auf Bahnsteigen und im Bahnhofsbereich durchgesetzt. Ausnahmen galten nur für größere Bahnhöfe mit einer durchschnittlich längeren Verweildauer der Reisenden, hierfür wurden extra gekennzeichnete Raucherbereiche geschaffen.

Die Ausstattung unserer Stationen mit Raucherbereichen erfolgte daher aus zweierlei Gesichtspunkten. Es war unser Anliegen, den Rauchern einen geeigneten Platz anzubieten, an dem sie ihrem Rauchverlangen nachkommen können, ohne dass dadurch die Nichtraucher permanent betroffen sind. Gleichermaßen wollten wir verhindern, dass sich Raucher über den gesamten Bahnsteig verteilen und somit Nichtraucher stören.

Die Standorte der Raucherbereiche auf den Stationen wurden überwiegend am Bahnsteiganfang bzw. Bahnsteigende im Rahmen von Begehungen vor Ort ausgewählt (besondere Gegebenheiten wurden dabei berücksichtigt). Dadurch soll verhindert werden, dass in den stark frequentierten und kundenrelevanten Bereichen die Nichtraucher den Raucherbereich passieren müssen. Auch an Stationen mit mehreren Zugängen wurde nach einer bestmöglichen Lösung gesucht, um so vielen Reisenden wie möglich, eine angenehme Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.

Mit der Errichtung der Raucherbereiche möchten wir auch die Sauberkeit unserer Bahnhöfe verbessern, Raucher erhalten die Möglichkeit, ihre Zigarettenreste in den dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen und nicht wie bisher auf dem Bahnsteig oder im Gleisbett.

Darüber hinaus erfolgen durch die Mitarbeiter_innen der DB Sicherheit, Kontrollen. Verstöße gegen das Rauchverbot bzw. die unerlaubte Entsorgung von Müll werden mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Eine vorgesehene Ausweitung der Kontrollen ist aufgrund der aktuellen Lage derzeit noch nicht möglich. Priorität haben derzeit die Kontrollen zur Einhaltung der in Zusammenhang mit Covid-19 vorhandenen Verhaltensregeln. Unser Bestreben ist weiterhin, unter "normalen" Bedingungen die Kontrollen zur Einhaltung des Rauchverbotes zu erhöhen, um den berechtigten Erwartungen unserer nicht rauchenden Kunden zu entsprechen.

Die Stellungnahme der BVG lautet wie folgt:

Auch uns als BVG ist sehr daran gelegen, dass unsere U-Bahnhöfe und das Umfeld die Nutzerinnen und Nutzer anspricht und ein angenehmes städtisches Lebensgefühl wahrgenommen werden kann. Grundsätzlich ist es aus Sicherheitsgründen nicht möglich, an den Ein- und Ausgängen zu unseren U-Bahnhöfen, größere Behältnisse als Aschenbecher anzubringen. Die Brandschutzbestimmungen sind hier für unterirdisch liegende Bahnhöfe äerst streng geregelt. Insbesondere besteht durch die vorherrschende Thermik die Gefahr, dass bei einem Brand eine Sogwirkung entsteht, die die Sicherheit vor offenem Feuer und Qualm innerhalb des U-Bahnhofes für unsere Fahrgäste sowie den ein- und ausfahrenden Zügen nicht mehr gewährleistet.

Wir unternehmen täglich große Anstrengungen, um die Sauberkeit in unseren U-Bahnhöfen sicherzustellen. Unsere Reinigungskräfte sind angewiesen, einen Meter vor den Ein- und Ausgängen das öffentliche Straßenland mit zu reinigen. Auf allen U-Bahnhöfen besteht ein absolutes Rauchverbot, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Sicherheitsdienstes bei Zuwiderhandlungen auch konsequent umsetzen.

Bitte gehen Sie davon aus, dass wir unseren Möglichkeiten entsprechend alles unternehmen, um die geschilderte Problematik so gering wie möglich zu halten.

Die Stellungnahme der BSR lautet wie folgt:

Vor Bahnhofseingängen sind im öffentlichen Strenland in der Regel ausreichend BSR-Papierkörbe mit entsprechenden Zigaretteneinwürfen zu finden. Auch jede Bushaltestelle ist mit einem Papierkorb ausgestattet. Darüber hinaus testen wir gerade den Einsatz zusätzlicher Abfallbehälter für Zigarettenkippen, den sogenannten Ballot Bins, unter anderem auch im Umfeld des S- und U-Bahnhofs Tempelhof.

 

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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