Drucksache - 1294/XX  

 
 
Betreff: Querungsmöglichkeit über die Grunewaldstraße für Radfahrer*innen schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Querungsmöglichkeit für den Radverkehr aus der Schwäbischen Straße über die Grunewaldstraße eingerichtet wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung gewandt und von dort folgende Stellungnahme erhalten:

 

„vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.09.2019 bezüglich einer Querungsmöglichkeit über die Grunewaldstraße an der Schwäbischen Straße für Radfahrende entsprechend dem Antrag der Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss Drucksache Nr. 1294/XX).

 

Die Schwäbische Straße soll nach den derzeitigen Entwürfen für das neue Routennetz Teil einer übergeordneten Fahrradroute werden. Die Herstellung einer Querungsmöglichkeit für Radfahrende aus der Schwäbischen Straße kommend über den Mittelstreifen ist daher eine wichtige Maßnahme zum Schutz und zur Förderung des Radverkehrs.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme müsste der bauliche Aufwand ermittelt werden. Wegen der vorhandenen Dreieckinsel in der Einmündung und des vermutlich für die Herstellung der Querungshilfe von 2,00 m auf 2,50 m zu verbreiternden Mittelstreifens wird davon ausgegangen, dass die Kosten über ca. 100.000 € liegen werden.

 

Parallel liegen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Lärmminderungsplanung Szenarien zur Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen im Zuge der Grunewaldstraße – Berliner Straße zwischen den Knoten mit der Brandenburgischen Straße/Blissestraße und der Goltzstraße/Akazienstraße vor, die gemeinsam mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg diskutiert und abgestimmt wurden. Diese Planungen der Radverkehrsanlagen in Längsrichtung in der Grunewaldstraße müssten daher unbedingt berücksichtigt und mit der Planung einer Querungsstelle an der Schwäbischen Straße koordiniert werden. Derzeit steht noch die Entscheidung aus, ob der kostenintensive endgültige Komplettumbau der Straße zur Errichtung von baulichen Radwegen oder die kurzfristig umsetzbare Lösung mit einer Fahrstreifenreduzierung je Richtung zur Herstellung von Protected Bike Lanes favorisiert wird.

Es ist weiterhin zu klären, in welchem Rahmen die Grunewaldstraße – Berliner Straße mit seiner bezirksübergreifenden Lage finanziell und zuständigkeitsmäßig (eventuell auch unter Einbeziehung der InfraVelo GmbH) geplant und umgesetzt werden kann.

 

Es ist daher denkbar, dass die o.g. geforderte Querung gemeinsam mit der Vorplanung für die Grunewaldstraße – Berliner Straße in 2020 geplant werden kann. Danach wäre dann zu entscheiden, ob die Querung vorab Anfang 2021 realisiert wird oder ob sie später mit einer Umsetzung der Radverkehrsanlagen Grunewaldstraße errichtet wird.“

 

Das Bezirksamt versteht diese Stellungnahme so, dass zunächst die für die Planungsvorgaben zuständige SenUVK am Zuge ist Entscheidungen zu treffen und ggf. eine Vorplanung zu beauftragen. Das Bezirksamt wird im Rahmen der turnusmäßigen Abstimmungen mit der SenUVK zum Rad- und Fußverkehr dort regelmäßig nachfragen und der BVV ggf. über geänderte Sachstände berichten.

 

 
 

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