Drucksache - 1277/XX  

 
 
Betreff: Pflegeberatung auch im Süden des Bezirks ausbauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Gesundheit Kenntnisnahme
24.02.2020 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erledigt   
25.04.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Austauschseite
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

über den Beschluss der BVV vom 21.08.2019 Drucksache Nr. 1277/XX

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt,

-         die Einrichtung eines weiteren Pflegestützpunktes im Süden des Bezirks zu unterstützen. Dafür soll geprüft werden, ob die Räume in der Briesingstraße 6 nach Auszug der bisher dort angesiedelten Angebote in die Alte Mälzerei dafür geeignet sind. Alternativ sollen weitere potenzielle Standorte in Lichtenrade und Marienfelde geprüft werden;

-         parallel zur Prüfung von etwaigen Räumlichkeiten schon jetzt bei den zuständigen Stellen im Senat den Bedarf für einen zusätzlichen Pflegestützpunkt anzumelden und um Zusicherung der Übernahme der Trägerschaft durch das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin zu bitten.

 

Der BVV ist bis November 2019 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme auf Drucksache 0463/XX Pflege (auch) im Süden des Bezirks unterstützen mitgeteilt, ist die Errichtung von Pflegestützpunkten keine bezirkliche Angelegenheit, sondern wird in Berlin im Landesrahmenvertrag für die Pflegestützpunktarbeit zwischen dem Land Berlin und den Landesverbänden der Pflege- und Finanzierungskassen geregelt.

Wie weiterhin in der vorgenannten MzK mitgeteilt, wurden in jedem Berliner Bezirk drei Pflegestützpunkte eingerichtet. In sechs Berliner Bezirken gibt es zusätzlich zu den drei Pflegestützpunkten eine Außenstelle.

Zur Beurteilung der soziodemografischen Situation für die Region Lichtenrade-Marienfelde wurde die OE SPK um die Ermittlung der entsprechenden Daten gebeten. Der für Gesundheit zuständige Stadtrat hat auf Grundlage dieser Daten die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit Schreiben vom 10. März 2020 um die Prüfung einer Pflegestützpunkt-Außenstelle in den Ortsteilen Marienfelde bzw. Lichtenrade gebeten.

Die für Pflege zuständige Staatsekretärin erklärte im Antwortschreiben vom 22.04.2020, dass ihre Verwaltung die Bedarfseinschätzung teile. Sie stellte in Aussicht, mit den Trägern der drei Pflegestützpunkte in Tempelhof-Schöneberg das Modell einer Außenstelle zu besprechen, bei der möglicherweise die Beratenden der Pflegestützpunkte wechselseitig einmal im Monat Sprechstunden vor Ort abhalten könnten.  Die Raumfrage sollte im Anschluss an eine Übereinkunft mit den Trägern der Pflegestützpunkte zwischen Senatsverwaltung und Bezirk erörtert werden.

 

 
 

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