Drucksache - 1264/XX  

 
 
Betreff: Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzepts Yorckbrücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Herr Kühne, RalfPenk, Rainer
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für den Abschnitt der Yorckstraße zwischen Bülowstraße und Katzbachstraße ein Lichtkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.

 

Dazu sollte analog zum Verfahren „Lichtkonzept Stadtbahnbrücken City West“ in Zusammenarbeit mit dem Bezirk, der Bezirksverordnetenversammlung und der Zivilgesellschaft ein Beteiligungsverfahren sowie ein Wettbewerb durchgeführt und im Rahmen der Sanierung und Umgestaltung des Stadtraums im Bereich der Bahnbrücken schrittweise umgesetzt werden.

 

Begründung:

 

Seit Januar 2013 wurden sieben der noch verbliebenen Yorckbrücken im Rahmen eines durch die Stiftung „Lebendige Stadt“ geförderten Projekts angeleuchtet. Die Anleuchtung wurde allgemein gut angenommen, machte das Industriedenkmal Yorckbrücken sichtbar und erhöhte die Sicherheit im Straßenraum.

 

Da der Bezirk seit der Zentralisierung der öffentlichen Beleuchtung über keinerlei finanzielle oder personelle Ressourcen für den Betrieb von Beleuchtungsanlagen verfügt, die Anlagen mittlerweile eine bauliche Unterhaltung erfordern und im Rahmen der Sanierung der Yorckbrücken abgebaut und anschließend wiederaufgebaut werden müssten, hat sich der Bezirk gezwungenermaßen dazu entschieden, die Anlagen in diesem Jahr komplett abzubauen.

 

Um die positiven Effekte einer Anleuchtung dennoch nachhaltig und dauerhaft zu sichern, ist die Erstellung und Umsetzung eines einheitlichen Lichtkonzepts, das die Gestaltung der verkehrsmäßigen Beleuchtung und der Anleuchtung verbindlich regelt, zwingend erforderlich.

 

 

 
 

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