Drucksache - 1217/XX  

 
 
Betreff: Gesetzlich legitimiertes Schulgremium arbeitsfähig machen – Bezirkselternausschuss Schule finanziell angemessen ausstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.06.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
05.04.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dem Bezirkselternausschuss Schule Tempelhof-Schöneberg (BEA Schule) ein jährliches Budget von 1.000 Euro für die Unterhaltung einer eigenen Homepage, mögliche Aufwendungen für Referent*innen, die Anfertigung von Kopien und sonstigen kleineren Sachkosten zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Im Haushalt des Schul- und Sportamtes ist für die vier Schulgremien (BSB, BEA, BPP, BSA) ein Budget für Ausgaben des Geschäftsbedarfs in Höhe von je 500 €/Gremium, mithin eine Gesamtsumme für alle vier Gremien in Höhe von 2.000 € im Jahr vorgesehen. Diese finanzielle Ausstattung erfolgt in Ausgestaltung der Vorgaben gem. § 121 Abs. 2 SchulG Berlin.
Von diesen Mitteln können die Gremien den Betrieb einer Homepage, die Anfertigung von Kopien und sonstiger kleinerer Sachkosten finanzieren. Die hiesige Verwaltungspraxis erlaubt es den Gremien durch gemeinsame Beschlüsse, die Verteilung der 2.000 € innerhalb eines Jahres auf die Gremien bedarfsgerecht anzupassen.
Haushalterisch ist es jedoch leider nicht möglich, über diesen Titel Referentinnen oder Referenten zu buchen. Unter Berücksichtigung des Haushaltsrechts nebst Haushaltssystematik ist bei Bedarf eine Anfrage bezüglich eines Referenten/einer Referentin mit dem Schul- und Sportamt zu klären.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 1217/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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