Drucksache - 1144/XX  

 
 
Betreff: Zu dreckige Sporthallenböden in Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Facility Management Beratung
20.05.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass:

die Böden von den Sporthallen in Lichtenrade öfter gereinigt werden, da man bei fast allen Sportarten ausrutscht und sich verletzten kann. Außerdem ist es eklig den Staub von den Schuhsolen zu wischen. Deshalb fordere ich, eine regelmäßigere Reinigung der Sporthallenöden in Lichtenrade.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Schulböden in allen Schulsporthallen werden 1x täglich gereinigt. Sofern Reinigungsmängel festzustellen sind, sind diese über das übliche Mängelmelde-verfahren (Mängelbuch) beim Schulhausmeister_innen an den Fachbereich Objektmanagement weiterzuleiten. Der Fachbereich Objektmanagement geht den gemeldeten Mängeln nach und fordert die Reinigungsfirmen zur Nachbesserung auf. Ein standardisiertes Mängelmanagement (Meldesystem) ist Bestandteil des Reinigungsvertrages. Die Mängelmeldungen und Reinigungskontrollen sind zudem Teil der bestehenden Vertragspflichten. Den Mängelmeldungen wird dementsprechend umgehend nachgegangen. Ggf. sind entsprechende Sanktionsmöglichkeiten, unter anderem Entgeltkürzungen, Abmahnungen oder (Teil-)Kündigungen vorgesehen. Aktuelle Meldungen zu Reinigungsmängeln liegen nicht vor und es wurden keine Sanktionen verzeichnet. Dem Fachbereich Objektmanagement wurden im letzten Jahr Nachbesserungsarbeiten in der Marienfelder Grundschule angezeigt, die entsprechenden durchgeführt wurden. Aktuelle Meldungen zu Reinigungsmängeln liegen nicht vor und es wurden keine Sanktionen verzeichnet. Bezüglich des "Rutscheffekts" auf den Sporthallenböden kann nur auf eventuelle Dosierungsfehler der Reinigungsmittel spekuliert werden.

 
 

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