Drucksache - 1105/XX  

 
 
Betreff: Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Frede, Reinhard
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
1105_XX Jugendfreizeiteinrichtungen

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass das Grundstück Torgauer Ecke Leberstraße (Spielplatz) sich im Eigentum des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg befindet?
  2. Was steht der Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung auf diesem Grundstück entgegen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass wegen seiner ärmlichen Ausstattung der Spielplatz von Kindern wenig frequentiert wird?
  4. Hält es das Bezirksamt für sinnvoll, das Grundstück aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung im Sinne der Allgemeinheit besser zu nutzen?
  5. Kann sich das Bezirksamt auch eine Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung oder als Wohnnutzung vorstellen?

 

 

 
 

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