Drucksache - 1016/XX  

 
 
Betreff: Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB für eine Teilfläche (Baufeld 1, EUREF-Campus 1-2) des Bebauungsplanentwurfs 7-29 vom 16. April 2009, mit Deckblättern vom 12. Juni 2009, vom 16. September 2010 und vom 18. März 2013 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grund-stücke Torgauer Straße, 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Kühne, Ralf
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
1016_XX Anlage_1_Bebauungsplanentwurf 7-29_2014-05-09 B-Plan 7-29 mit Einarbeitung der Deckblätter
1016_XX Anlage_2_Übersichtsplan Baufelder B-Plan 7-29 Übersicht_Baufelder
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss hat die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes beraten und empfiehlt der BVV, sie zu beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet,

das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 7-29 (Baufeld 1, EUREF-Campus 1-2) zu beschließen.

 

 
 

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