Drucksache - 0996/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
a) § 39 Absatz 5 erhält folgende Fassung: Zunächst hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu insgesamt zwei Zusatzfragen zu stellen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage stehen müssen. Diese Zusatzfragen können entsprechend nicht vorab eingereicht werden. Die übrigen Bezirksverordneten haben in gleicher Weise das Recht, bis zu drei Zusatzfragen zu stellen.“
b) § 39 Absatz 7, Satz 3 wird gestrichen. |
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