Drucksache - 0982/XX  

 
 
Betreff: Nicht voreilig handeln – Einwohner_innenversammlung zum Franckepark abwarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.12.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, keine Umgestaltungsmaßnahmen im Franckepark durchzuführen, solange die Einwohner_innenversammlung in Tempelhof (vgl. Drs. 0949/XX) nicht stattgefunden hat.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Einwohner_innenversammlung fand am 31.01.2019 im Rathaus Schöneberg statt. Bis zu diesem Termin wurden keine Maßnahmen im Franckepark veranlasst. Argumente die für und gegen die Auflösung des Tiergeheges sprachen wurden unter großer Beteiligung ausgetauscht. Neue Erkenntnisse für einen zukünftigen Umgang mit dem Tiergehege, die ebenso die Regelungen des Tierschutz-, Denkmalschutz- und Naturschutzgesetzes vereinbaren, wurden nicht vorgetragen.

 

 
 

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