Drucksache - 0951/XX  

 
 
Betreff: über die Demontage der Yorckbrückenbeleuchtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
24.01.2019 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.05.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, im Laufe des Jahres 2019 das Projekt Yorckbrü-ckenbeleuchtung zu beenden und die Leuchten an den Brücken 1, 2, 5, 27 – 30 zu demontieren.

Hierfür sprechen folgende Gründe:

 

 Die Leuchten der Brücke 5 werden im Rahmen des Ausbaus zur Ertüchtigung als Wegeverbindung auf jeden Fall demontiert und nicht wieder angebracht, da

SenUVK die Brücke nach Wiedereinbau übernimmt und nach eigenem Beleuch-tungskonzept gestaltet.

 Die Leuchten der Brücken 1 und 30 müssen demontiert werden, da gemäß Yorck-brückenvertrag von 2013 diese Brücken saniert (und als Geh- und Radwegever-bindungen ertüchtigt) werden sollen.

 Auch die übrigen Brücken mit Beleuchtung (27-29) an der östlichen Seite müssen saniert werden, ein Zeitraum ist hierfür noch nicht benannt. D.h. auch hier müssen die Leuchten demontiert werden.

 Die Brücke 2 ist keine historische Brücke. Sie ist demzufolge die einzige der sieben beleuchteten Brücken, an der die Leuchten nicht aus Sanierungsgründen demontiert werden müssten.

Das bedeutet, dass über kurz oder lang bei sechs der insgesamt sieben beleuchteten Brücken die Leuchten auf jeden Fall abgebaut werden müssen.

 

 Die Unterhaltung von Anstrahlungen im öffentlichen Raum ist keine Pflichtaufgabe des Bezirksamtes und kann aus Kapazitätsgründen von keinem Fachamt gewähr-leistet werden.

 In dem zwischen SenUVK und BerlinLicht bestehendem Managementvertrag gibt es zwar ein Optionsrecht für die Bezirke, die Übernahme des Betriebes von be-zirkseigenen Anlagen der öffentlichen Beleuchtung einzufordern, Anstrahlungen wie bei den Yorckbrücken sind jedoch explizit ausgenommen.

 

Insbesondere der Wiedereinbau sowie auch die weiteren laufenden Kosten würden  den bezirklichen Haushalt in unangemessenem Umfang belasten. Hinzu kämen zu-sätzliche Kosten durch die Neuausschreibung des Wartungsvertrages, da diese durch ein externes Büro durchgeführt werden müsste.

Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es sinnvoll, die Beleuchtung an allen sieben Brücken im gleichen Zeitraum zu demontieren.

 

Ungeachtet dessen wird eine anderweitige Verwendung der Leuchten angestrebt.

 
 

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