Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Kirchstraße für Radfahrer und Fußgänger, die den Weg An der Heilandsweide nutzen, durch geeignete Maßnahmen in diesem Bereich so umzugestalten, dass eine verkehrssichere und vorrangige Überquerung der Kirchstraße möglich ist und der Verkehr auf der Kirchstraße den Nutzern des Weges An der Heilandsweide die Vorfahrt gewähren muss.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat die besagte Stelle in Augenschein genommen. Das Ergebnis ist, dass die gewünschte Vorrangstellung für zu Fuß Gehende und Radfahrende leider nicht ohne Umbau möglich ist.
Es befindet sich hier ein querender Gehweg entlang der Kirchstraße. Die Überquerung von An der Heilandsweide auf der Kirchstraße durch Fahrradfahrende wäre also weder StVO - konform noch fußgängerfreundlich. Eine Vorfahrt für Radfahrende in Richtung An der Heilandsweide über den Gehweg Kirchstraße ist nicht StVO - konform.
Die Umbaumaßnahme ist wegen begrenzter Ressourcen nicht zeitnah möglich. Wir nehmen sie aber gerne in die Arbeitsplanung mit auf.