Drucksache - 0944/XX  

 
 
Betreff: Fahrrad- und fußgängerfreundlichere Überquerung der Kirchstraße im Verlauf des Fuß- und Radwegs An der Heilandsweide
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
28.01.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
25.02.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme_Maerz_2021

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2019  folgenden Beschluss:


Das Bezirksamt wird ersucht, die Kirchstraße für Radfahrer und Fußgänger, die den Weg An der Heilandsweide nutzen, durch geeignete Maßnahmen in diesem Bereich so umzugestalten, dass eine verkehrssichere und vorrangige Überquerung der Kirchstraße möglich ist und der Verkehr auf der Kirchstraße den Nutzern des Weges An der Heilandsweide die Vorfahrt gewähren muss.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Das Bezirksamt hat die besagte Stelle in Augenschein genommen. Das Ergebnis ist, dass die gewünschte Vorrangstellung für zu Fuß Gehende und Radfahrende leider nicht ohne Umbau möglich ist.
Es befindet sich hier ein querender Gehweg entlang der Kirchstraße. Die Überquerung von An der Heilandsweide auf der Kirchstraße durch Fahrradfahrende wäre also weder StVO - konform noch fußgängerfreundlich. Eine Vorfahrt für Radfahrende in Richtung An der Heilandsweide über den Gehweg Kirchstraße ist nicht StVO - konform.

Die Umbaumaßnahme ist wegen begrenzter Ressourcen nicht zeitnah möglich. Wir nehmen sie aber gerne in die Arbeitsplanung mit auf.

 
 

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