Drucksache - 0915/XX  

 
 
Betreff: Schulen mit innenliegendem Ganztagsbereich nicht benachteiligen – zweite Reinigung durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Facility Management Kenntnisnahme
23.04.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ausreichend finanzielle Mittel für eine zweite tägliche Reinigung in Schulgebäuden, in denen die Nachmittagsbetreuung im Schulgebäude selbst stattfindet, den Bezirken bereitgestellt werden.

Ferner sollten zusätzlich Mittel für eine zweite Reinigung an Schulen, insbesondere der Sanitäreinrichtungen, zur Verfügung gestellt werden, an denen Bautätigkeiten zusätzlich Schmutz und Staub verursachen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die für Bildung und Schule zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte haben in einer gemeinsamen Initiative einen Beschluss erwirkt. Hierin wird die Senatsverwaltung für Finanzen ersucht, im nächsten Doppelhaushalt dafür Sorge zu tragen, dass alle Bezirke in die Lage versetzt werden, mehr Mittel für die Schulreinigung einzusetzen, damit die Reinigungsleistung an den Schulen verbessert werden kann, z.B. für die zweimalige Reinigung der Sanitärbereiche oder der Mensen und Sporthallen oder den Einsatz von Tagesreinigern. Dazu ist eine zusätzliche Zuweisung notwendig.

 
 

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