Drucksache - 0906/XX  

 
 
Betreff: Gewerbestandort an der General-Pape-Straße absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für WirtschaftBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
25.10.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
18.12.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2019 folgenden Beschluss:

 

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt die in Drucksache 0516/XX vom Bezirksamt dargelegte Planung bezüglich des ehemaligen Kasernengeländes der General-Pape-Straße, wonach die Errichtung modularer Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) bzw. einer Obdachlosenunterkunft im nördlichen Teil des Geländes möglich sein soll, sofern die gewerblichen Belange am Standort vordringliche Berücksichtigung finden.

 

  1. Die BVV lehnt deshalb eine Ausweitung des Areals für modulare oder andere Wohnbauten in Richtung Süden ab. Vielmehr ist im südlichen Teil des Geländes die bestehende Gewerbenutzung abzusichern. Das Bezirksamt wird entsprechend ersucht, sich an die der BVV mit Drucksache 0516/XX vorgelegten Planungen zu halten.

 

  1. Der von der Wirtschaftsförderung zwischenzeitlich verfolgte Start-Up-Standort ist nicht mehr Gegenstand der Planung. Bestandssicherung geht vor.

 

  1. Dem Bezirksamt wird außerdem empfohlen, sich gegenüber der BImA dafür einzusetzen, dass den zugunsten der Unterkunft auf dem nördlichen Teil des Geländes weichenden Betrieben auf dem südlichen Teil oder ersatzweise auf anderen Flächen der BImA Ersatzlösungen angeboten werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

1.  Die Inhalte der Drucksache 0516/XX werden in der Entwicklung des nördlichen Kasernenhofes an der General-Pape-Straße berücksichtigt. Weiterhin erfolgt die Prüfung eines KITA-Standortes im östlichen Bereich des Kasernenhofes.

 

2.  Das erarbeitete Konzept zur Entwicklung des nördlichen Kasernenhofes nimmt südlich weniger Fläche in Anspruch als in der Drucksache 0516/XX vorgesehen. Es wurden zusätzliche Flächen im östlichen Bereich des Kasernenhofes aufgenommen. Die Fläche des Robert-Koch- Instituts, wie in Drucksache 0516/XX dargestellt, steht nicht zur Verfügung.

 

Die gewerbliche Entwicklung des mittleren und südlichen Kasernenhofes wird weiterhin verfolgt. Ein Planerfordernis ergibt sich daraus nicht. Die Fortführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XIII-244 ist nicht mehr vorgesehen.

 

3.  Im Rahmen der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geführten intensiven Gespräche wurde darauf gedrungen, bei Kündigungen im Rahmen der Entwicklung des nördlichen Kasernenhofes eine Unterbringung auf Ersatzflächen im südlichen Bereich der Gesamtanlage anzustreben oder eine Unterbringung auf anderen Gewerbeflächen der BIMA zu prüfen. 

 

Kündigungen im südlichen Teil der Fläche sind nach Möglichkeit als Teilkündigung auszusprechen bzw. es sollen die im südlichen Teil gelegenen Flächen wieder zur Anmietung angeboten werden. Bei einer Neuordnung des südlichen Bereiches der Gesamtanlage soll auch über eine Intensivierung der Nutzung durch Gewerbe (bessere Ausnutzung der vorhandenen Fläche) nachgedacht werden, soweit dies die Rahmenbedingungen zulassen.

 

4.  Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde gebeten, das eigene Liegenschaftsportfolio

auf gewerblich nutzbare Ersatzflächen, die den von der Planung betroffenen Gewerbetreibenden angeboten werden können, zu prüfen.

 
 

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