Drucksache - 0883/XX  

 
 
Betreff: Volksentscheid „Tempelhofer Feld“ einhalten - Volksgesetzgebung respektieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEFrakt. CDU, GRÜNE
Verfasser:Herr Penk, RainerSteuckardt, Matthias
Drucksache-Art:WillensbekundungWillensbekundung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Willensbekundung
Austauschseite
0883_XX_Die Linke Ersetzung der Willensbekundung
0883_XX_Ersatzantrag CDU_Grüne Tempelhofgesetz
0883_XX_Ersatzantrag der Fraktion der SPD zur Willensbekundung Tempelhofer Feld
AUSTAUSCHSEITE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Mit der Abstimmung zum Volksentscheid zur Frage der Nutzung des gesamten Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 beschloss die Bevölkerung mit einem Ergebnis von 64,3 % der abgegebenen Stimmen das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes.

Ziel des Gesetzes ist, das Feld und dessen Eigenschaften und Funktionen vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, zu schützen.

 

Neben seiner Erholungsfunktion und der kulturhistorischen Bedeutung hat diese Fläche eine wichtige Bedeutung für das Klima unserer Stadt insbesondere als Kaltluftschneise.

 

Dieses Gesetz trat am 14. Juni 2014 in Kraft und ist seitdem zu respektieren.

 

Bei der Entscheidung über jegliche Fragen, die eine Änderung des Gesetzes betreffen, muss das letzte Wort bei den Wählerinnen und Wählern in Berlin liegen.

 

 
 

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