Drucksache - 0894/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.10.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die beiden Behindertenparkplätze vor dem Evangelischen Friedhof, Marienfelder Allee 127, tatsächlich nur sehr selten genutzt werden und entsprechend der Öffnungszeiten des Friedhofes zeitlich begrenzt werden können.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag und ermöglichen vielfach erst eine Teilhabe, die für Nichtbehinderte selbstverständlich ist. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist vor allem wichtig für gehbehinderte und atemwegserkrankte Menschen. Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung des Friedhofes in der Marienfelder Allee steht der Friedhof den Besucherinnen und Besuchern 24 Stunden zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hält das Bezirksamt an der bestehenden Beschilderung mit dem Zusatzzeichen 9-20 Uhr fest.
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