Drucksache - 0894/XX  

 
 
Betreff: Behindertenparkplätze vor dem Evangelischen Friedhof in Marienfelde zeitlich begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.10.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die beiden Behindertenparkplätze vor dem Evangelischen Friedhof, Marienfelder Allee 127, tatsächlich nur sehr selten genutzt werden und entsprechend der Öffnungszeiten des Friedhofes zeitlich begrenzt werden können.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag und ermöglichen vielfach erst eine Teilhabe, die für Nichtbehinderte selbstverständlich ist. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist vor allem wichtig für gehbehinderte und atemwegserkrankte Menschen.

Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung des Friedhofes in der Marienfelder Allee steht der Friedhof den Besucherinnen und Besuchern 24 Stunden zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hält das Bezirksamt an der bestehenden Beschilderung mit dem Zusatzzeichen 9-20 Uhr fest.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen