Drucksache - 0869/XX  

 
 
Betreff: Keine Übergriffe auf autonome Jugendeinrichtungen
Status:öffentlichAktenzeichen:Ursprungsantrag von Frakt.LINKE zurückge
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
30.01.2019 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
27.02.2019 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
27.03.2019 
23. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ab 18:00 Uhr mit dem Schulausschuss (22. Sitzung)      
29.04.2019 
24. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit bis TOP 6.1 zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag - zurückgezogen
Antrag - zurückgezogen
0869_XX Änderungsantrag Potse Drugstore
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17. Oktober 2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Hintergründe für den massiven Polizeieinsatz in den Jugendeinrichtungen Potse und Drugstore in der Nacht vom 15. auf den 16. September mit allen Beteiligten und zuständigen Stellen aufzuklären. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit den polizeilichen Maßnahmen objektivierbare Tatsachen zu Grunde lagen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Die Aufklärung dient auch dazu, schnellstmöglich wieder eine Vertrauensbasis zwischen dem Polizeiabschnitt und den Jugendinitiativen herzustellen. Das Bezirksamt soll dabei vermitteln. Ferner soll das Bezirksamt die Jugendlichen im Bedarfsfall über in Frage kommende juristische, psychosoziale und sonstige Hilfsangebote im Bezirk informieren.

 

Zur Lösung des derzeitigen Nutzungskonfliktes soll das Bezirksamt Gespräche mit Rent24 und Vertreter_innen der autonomen Jugendzentren führen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich nach Aufklärung des Sachverhalts mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres über nötige Schlussfolgerungen zu verständigen.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen zu prüfen, ob und inwieweit eine Information und Einschaltung des Bezirksamts vor etwaigen Einsätzen der Bereitschaftspolizei verbindlich verabredet werden kann.

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Stadtrat Oliver Schworck hat sich in den Tagen nach dem Polizeieinsatz, d.h. ab Montag, den 17.09.2018 telefonisch, per E-Mail und persönlich am 19.09.2018 mit dem Leiter des Führungsdienst der Direktion 4, Abschnitt 41 über den Ablauf des Polizeieinsatzes und insbesondere über die polizeilichen Maßnahmen (Anforderung der Einsatzhundertschaft, Ausrüstung der Einsatzkräfte mit Helm, Einsatz von Videotechnik) verständigt.

Um auch die Kollektive der Jugendeinrichtungen und die fachlich zuständigen Bezirksverordneten am Austausch zu beteiligen, die direkte Kommunikation zu fördern und zur Deeskalation beizutragen, sind ein Vertreter des Polizeiabschnitts und die Kollektive zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2018 eingeladen worden, um dort ihre Position zu schildern und zu verabreden, wie Konflikte künftig vermieden werden können.

Alle Gespräche, die zwischen Bezirksamt, Vertreter_innen der Kollektive und Polizei zur Einsatzlage und zum polizeilichen Einschreiten in der Nacht vom 15. zum 16. September geführt wurden, waren von gegenseitigem Verständnis geprägt. Verabredet wurden u.a. die Kontaktaufnahme zwischen Vertreter_innen der Kollektive mit der Präventionsbeauftragen der Polizei, die persönliche Präsenz des Stadtrates bzw. des Jugendamtsleiters bei Veranstaltungen, um ggf. direkt deeskalierend tätig werden zu können sowie die Benennung von Kontakt- und Ansprechpersonen im Abschnitt, in der Verwaltung und bei den Kollektiven.

Die Maßnahmen haben dazu geführt, dass es – trotz weiterer Beschwerden von Rent24 wegen Ruhestörung – bei keiner der folgenden Veranstaltungen der Jugendeinrichtungen Potse und Drugstore bis Jahresende zu einem wiederholten Einsatz der o.g. polizeilichen Maßnahmen gekommen ist.

 

 
 

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