Drucksache - 0858/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, auf welche Art und Weise alle für Antragsbearbeitungen und Dienstleistungen jeglicher Art zu erhebenden Gebühren auf den Webseiten des Bezirksamtes veröffentlicht werden können. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum Ende des Jahres zu berichten.
Begründung: Zur Entlastung der Mitarbeiter im Bezirksamt ist es notwendig, den Bürger im Voraus über zu entrichtende Gebühren zu informieren, da ansonsten unnötig viel Arbeitszeit für die mündliche Beantwortung von Anfragen verwandt werden muss. Außerdem beschweren sich immer wieder Bürger über die nicht vorhandene Transparenz der Gebührenordnung für bezirkliche Dienstleistungen und beklagen, dass die Höhe der Gebühren erst bei Inanspruchnahme der Dienstleistung offengelegt wird. Um dem Antragsteller Planungssicherheit zu geben, ist eine Veröffentlichung einer Gebührenübersicht des Bezirksamtes im Internet zwingend erforderlich. |
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