Drucksache - 0856/XX  

 
 
Betreff: Standardisierung für Verkehrsberuhigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, SPD und FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
26.04.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      
31.05.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte der Einladung.      
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV Tempelhof-Schöneberg fasste am 19.09.2018 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Checkliste für die standardisierte Prüfung von Aufträgen aus der BVV, die Verkehrsberuhigungen oder die Verbesserung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Ziel haben, zu erstellen. Im Ergebnis soll so die einzelne Prüfung transparenter und die Aufwände für die Bearbeitung gesenkt werden.

gliche Maßnahmen einer solchen Checkliste könnten sein:
- Gehwegvorstreckungen oder -verbreiterungen
- Einengungen / Fahrgassenverengungen
- Aufpflasterungen
- Materialwechsel
- Bodenschwellen, Plateauaufpflasterungen und "Kölner Teller"
- Geschwindigkeitsdisplay
- Zebrastreifen
- Flächenmarkierungen
- Querungshilfen und Mittelinseln
- Zonenportale in Stelenform
- Pfosten, Geländer, Poller
- Fahrbahnkennzeichnungen z.B. Tempo 30 Zone
- Blitzer-Attrappen

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt bedankt sich für diese Anregung muss aber darauf hinweisen, dass für die Verkehrsberuhigung von Straßen immer eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung notwendig ist. Es muss geprüft werden, welche baulichen bzw. verkehrsorganisatorischen Maßnahmen im konkreten Einzelfall geeignet sind, um zu vermeiden, dass unerwünschte Nebeneffekte durch Einzelmaßnahmen entstehen (z.B. Verdrängung von Schleichverkehr in eine andere Straße, Rettungswege freihalten etc.). Insofern arbeitet das Bezirksamt bereits nach einer "Checkliste".
r die in der Auflistung genannten "Blitzer" bzw. deren Attrappen ist das Bezirksamt nicht zuständig, da sie den fließenden Verkehr überwachen.

Das Bezirksamt hat drüber hinaus zu folgenden Punkten standardisierte Verfahren erreicht oder angeregt:

Dialogdisplays:
Ein Verfahren zur temporären Aufstellung und zum Standortwechsel wurde mit der BVV vereinbart.

Fußngerüberwege, Querungshilfen und Gehwegvorstreckungen:
Das Bezirksamt hat sich, vertreten durch die Stadträtin, mit dem Ziel der Prozessbeschleunigung mit den zuständigen Stellen getroffen und erste Schritte vereinbart. Mit der Senatskanzlei, der SenUVK und weiteren Bezirken (u.a. Friedrichshain Kreuzberg) wurden in mehreren Werkstattgesprächen Empfehlungen erarbeitet. Im Ergebnis hat die SenUVK eine Sammelausschreibung für alle bereits genehmigten FGÜ und Querungshilfen veranlasst. Das sind etwa 100 Bauvorhaben, die zentral vergeben und umgesetzt werden sollen.

Eine in die Zukunft gerichtete Änderung des Finanzierungs- und Genehmigungsverfahrens, wie vom Bezirk vorgeschlagen, mit einer Mittelzuweisung in auftragsweiser Bewirtschaftung, weniger zentralem Mikromanagement und mehr Eigenverantwortung der Bezirke ist noch in der Senatsberatung. Hier gab es aus dem politischen Raum Irritationen, die zu einem Abbruch der Arbeit führten.

Schulwegsicherung:
Weitere Standardisierungsprojekte sind im Kontext der Schulwegsicherung begonnen. Hier wurde ich (als Expertin und Bezirksvertretung) in das Steuerungsgremium bei SenUVK berufen. Erste Ergebnisse sind im nächsten Jahr 2022 zu erwarten.

Flächenhafte Verkehrsberuhigung:
r die flächenhafte Verkehrsberuhigung haben wir mit dem Modellprojekt Gartenstadt Neu-Tempelhof einen Antrag bewilligt bekommen, der den Bezirk in die Lage versetzt, zugleich konkret Verbesserungen vor Ort umzusetzen und an den Standards mit beste Praxis Beispielen mit zu arbeiten.

Temporäre Spielstraßen:
r temporäre Spielstraßen hat das Bezirksamt in 2020 mit insgesamt 9 Straßen bzw. Aktivitäten an den berlinweiten Aktionen teilgenommen und mit Nachbarschaftsinitiativen zusammen diese temporäre Verkehrsberuhigung erprobt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden bei zukünftigen Spielstraßen berücksichtigt.

Schulstraßen:
Aktuell plant das Bezirksamt gemeinsam mit einer Grundschule in Lichtenrade ein Modellprojekt zu Schulstraßen.

Allgemeine Leitfäden oder Checklisten zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen können auf Bezirksebene nicht sinnvoll allein entwickelt werden. Das Ziel und Anliegen der BVV unterstützt das Bezirksamt daher mit Modellprojekten und der praktischen Erprobung von unterschiedlichen Projekten zur Verkehrsberuhigung. Ziel ist dabei immer sowohl der praktische Nutzen als auch die methodische Weiterentwicklung von Instrumenten und Standards. Verbindliche Standards selbst zu entwickeln sind Aufgabe der Senatsverwaltung und auch auf bezirklicher Ebene nicht zielführend. Es liegen bereits eine Reihe von Ratgebern, Praxisleitfäden und beste Praxis Projektlisten vor. Notwendig ist, dass die sehr kleinteilige Finanzierungsprüfung und Genehmigungspraxis mit dem Ziel der Outputverbesserung und der Beschleunigung von Prozessen an die Erfordernisse des Mobilitätsgesetzes angepasst werden. Ein Beispiel ist hier der Radverkehr. Hier befasst sich das PARI Projekt (Prozessanalyse Radinfrastruktur) mit dieser Thematik in Bezug auf den Radverkehr, die Restriktionen und Reformbedarfe lassen sich jedoch analog auch für den Fußverkehr und die Verkehrsberuhigung bestimmen. Hier entwickelt das Projektteam aktuell ein Verfahren zum Monitoring.

 

 
 

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