Drucksache - 0848/XX  

 
 
Betreff: Nutzung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) auch für Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Beratung
18.10.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass sich die vom Senat geplante Nutzungserweiterung von MUFs, die absehbar nicht ausgelastet sind, auch auf Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen erstrecken soll.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit Schreiben vom 30. November 2018 hat sich die für Soziales zuständige Bezirksstadträtin an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Staatssekretär Alexander Fischer, gewandt und das Anliegen der BVV übermittelt. Die Bezirksstadträtin unterstützt ausdrücklich die Empfehlung der BVV, dass sich die vom Senat geplante Nutzungserweiterung auch auf Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen erstrecken soll.

 

Herr Staatssekretär Fischer teilt mit Schreiben vom 09.01.2019 mit, dass eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Unterbringung für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, zu gewährleisten, Ziel des Senats ist. Aus diesem Grund wurde das Projekt gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung ins Leben gerufen, an dem verschiedene Senatsverwaltungen, die Bezirke und die Landesämter beteiligt sind. Es ist geplant, dass zukünftig alle Unterkünfte in einem Pool verwaltet und auch  belegt werden können. Dies umfasst auch die Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge.

 

Im Vorgriff auf die Umsetzung des Projekts bringt das Landesamt für Flüchtlinge bereits jetzt
wohnungslose Personen mit Fluchthintergrund für die Bezirke unter. Es handelt sich hierbei
aktuell um etwa die Hälfte der vorhandenen Kapazitäten. Da viele Bezirke weiterhin Personen in vertragsfreien, zum Teil nicht qualitätsgesicherten Unterkünften unterbringen, soll dieses Angebot noch ausgebaut werden. Eine Rahmenvereinbarung, die das Verfahren zur Aufnahme von wohnungslosen Personen in Amtshilfe einheitlich regelt, wurde abgeschlossen. Auf diese Weise können bis zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung die Kapazitäten in den Modularen Unterkünften für Flüchtlinge vollständig genutzt werden. Die Zahl der in vertragsfreien Unterkünften untergebrachten Personen mit Fluchthintergrund übersteigt die freien Kapazitäten deutlich. Eine Aufnahme von wohnungslosen Personen ohne Fluchthintergrund soll deshalb erst in einem zweiten Schritt mit Umsetzung des Projektes erfolgen.

Zudem ist aktuell in vielen Modularen Unterkünften für Flüchtlinge aufgrund der Nutzung des
Sonderbaurechts (§ 246 BauGB) nur die Unterbringung von Personen mit Fluchthintergrund
möglich. Voraussetzung zur allgemeinen Nutzung ist in vielen Fällen die Aufstellung eines
Bebauungsplans. Dies liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirkes.

 

Staatssekretär Fischer bittet deshalb, für die in Tempelhof-Schöneberg geplanten Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge - sofern erforderlich - das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

 

 
 

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