Drucksache - 0837/XX  

 
 
Betreff: Qualifizierte Überleitung der Regelstrukturen des Quartiersmanagementgebietes „Schöneberger Norden“ (Wohnen am Kleistpark) gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.10.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.11.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
0837_XX 18-09-11_BvB_Grüne_Ersat3bzu Drs 837
0837_XX Ersatzantrag die Linke zu Drs. 837
0837_XX Ersatzantrag RegelfinanzQM_1finalLinke_SPD
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.2019 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass nachhaltige und soziale Strukturen, und die soziokulturelle Arbeit im Schöneberger Norden über die „Verstetigungsprozesse“ hinaus gewährleistet werden, indem Regelfinanzierungen für Vernetzung und Beteiligungsstrukturen und erfolgreiche Projekte gefunden werden, die diese dauerhaft tragen.

 

Das Auslaufen der Fördermittel und der Abzug des Quartiersmanagements aus Schöneberg Nord müssen behutsam und sachgerecht erfolgen. Dazu sollen sowohl alle bezirklichen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, als auch die bereits zugesicherten Angebote der Senatsverwaltung genutzt werden (Begleitung CAMPUS der Generationen). Ziel ist es auch, die Arbeit des Quartiersmanagements ab 2020 bis zur Inbetriebnahme des Campus der Generationen (sozialer Ankerpunkt) abzusichern. Dazu könnte durch das Land Berlin ein Budget für die Finanzierung eines Projektträgers bereitgestellt werden, damit 4.000 dafür notwendige Arbeitsstunden p.a. geleistet werden können.

 

Gemeinsam mit dem Quartiersmanagement (QM), dem Quartiersrat (QR), sowie sozialen Trägern im Gebiet sollen weitere Möglichkeiten aus Bundes- und Landesmitteln akquiriert werden, um auch soziale und partizipative Strukturen zu erhalten, um nachbarschaftliche Netzwerke zu stabilisieren und langfristig auch über das Jahr 2024 hinaus auszubauen. Langfristiger Bedarf wie Stadtteilzentren, Straßensozialarbeit, Bildungsverbünde und wichtige Projekte sollen, wenn möglich, in die Regelfinanzierung der zuständigen Ressorts der Bezirke und des Landes übernommen werden.

Sofern dies aus den Bezirkshaushalten nachweislich nicht finanziert werden kann, müssen die entsprechenden Stellen des Senats den Bezirken hierfür zweckgebunden zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

 

Des Weiteren soll ein Konzept unter Bürgerbeteiligung für den Campus der Generationen erarbeitet werden. Darüber hinaus sind Wünsche des Quartiersrats und der Bürger_innen in der möglichen Weiterentwicklung zu berücksichtigen und sie an einem „Runden Tisch“ bzw. Arbeitsgruppe zwischen Senat, Bezirk, sozialen Trägern und QM, QR zu beteiligen. Dieser „Runde Tisch“ soll nachhaltige Strukturen im Gebiet diskutieren und erarbeiten, sowie einem kontinuierlichen Informationsaustausch und der Transparenz zwischen allen Beteiligten dienen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme eines Zwischenstandes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt sich bereit, den Prozess der Verstetigung mit den im Folgenden dargestellten Maßnahmen zu unterstützen (vgl. auch Aktionsplan 2018 des Team Quartiersmanagement, MzK 1019/XX für die BVV-Sitzung am 20.02.2019):

 

Eine zusätzliche Projektförderung in der Überleitungsphase 2019-2020 aus dem Projektfonds wurde zugesagt; die Finanzierungszusage dazu wurde bereits von der Senatsverwaltung erteilt:

 

  1. Fortführung des Projektes „Netzwerk der Religionsgemeinden“ 2019-2020
  2. Fortführung des Projektes „Nachbarschaft im Kurfürstenkiez“ 2020
  3. Förderung der Ausstattungsverbesserung an der Spreewald Grundschule mit dem Projekt „Brücken bauen – Eltern in Kiez und Schule“ (2019)

 

 

 

 

 

Die Förderung einer Stadtteilkoordination im Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2024 wurde von SenStadtWohn mit einer verpflichtenden Kofinanzierung durch das Bezirksamt in Höhe von 50% der Kosten zugesichert. Aktuell wird die entsprechende Projektskizze „Stadtteilkoordination plus“ von SenStadtWohn geprüft. Die Mittel für die Kofinanzierung durch den Bezirk haben Eingang in die Haushaltsplanung des Bezirkes für 2020/ 2021 gefunden. Die fachliche Zuständigkeit für die „Stadtteilkoordination plus“ liegt bei der OE SPK/ Regionalkoordination für die Bezirksregion Schöneberg-Nord.

 

Die Förderung einer Koordination und Steuerung für die sozialen Einrichtungen am CAMPUS der Generationen während der Bauzeit, mit Blick auf das Konzept CAMPUS, die Vernetzung im gesamten Quartier und auf die neuen Aufgaben für den Präventionsrat Schöneberger Norden, Nachfolgeorganisationen des Quartiersrates oder anderer Stadtteilinitiativen für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2024 wurde von SenStadtWohn zugesichert. Die fachliche Zuständigkeit für die sogenannte „CAMPUS-Koordination“ liegt beim Jugendamt/ Leitung Nord. Aktuell wird die entsprechende Projektskizze von SenStadtWohn geprüft.

 

Weitere finanzielle Unterstützungen zur Netzwerkarbeit oder auch Steuerung des Bauprozesses am CAMPUS der Generationen lehnt SenStadtWohn ab und sieht hier den Bezirk in der Pflicht.

 

Insgesamt bedeutet es, dass die von der BVV geforderten 4.000 Std./ Jahr (2021-2024) zur Sicherung des Übergangs vom QM zum Regelverfahren nur zu einem kleinen Anteil durch Fördermittel aus dem Programm Soziale Stadt und Bezirksmitteln abgedeckt werden.

 

Mit Beginn des Jahres 2019 hat der Projektträger Pestalozzi-Fröbel-Haus – die Arbeit zum Projekt  „Wir machen weiter! - Verstetigung des bürgerschaftlichen Engagements im Schöneberger Norden“, gefördert aus dem Programmjahr 2018 aufgenommen. Das QM-Projekt unterstützt aktuell den Verstetigungsprozess bzgl. der Weiterentwicklung von Quartiersrat und Vergabejury, die Qualifizierung und Stärkung bereits ehrenamtlich aktiver Menschen im Quartier sowie die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.

 

Die OE SPK und die Bezirkskoordination Quartiersmanagement sind frühzeitig ins Gespräch mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bzgl. einer möglichen Stadtteilzentrenförderung gegangen. Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.

 

Zu weiteren Beteiligungsverfahren:

 

Es werden schon heute auf Basis der bestehenden Netzwerke sowie der Netzwerk- und Partizipationsarbeit des QM geeignete Mitwirkungsmöglichkeiten mit und von den Verfahrensbeteiligten, wie etwa aktuell dem Quartiersrat für die Zeit nach Auslaufen der QM-Förderung entwickelt. Dies wird ab 2021 seine Fortsetzung unter Leitung der Regionalkoordination der OE SPK finden. Die beiden Projekte „Stadtteilkoordination plus“ und „CAMPUS-Koordination“ werden zusammen mit der Regionalkoordination und den vorhandenen Akteuren geeignete Strukturen für die Zukunft entwickeln.

 

 
 

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