Drucksache - 0820/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg spricht sich gegen den zweiten Testlauf zur Fortsetzung der sogenannten „intelligenten Videoüberwachung“ mit Gesichtserkennung mittels Kamera am Bahnhof Südkreuz aus.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Bundesinnenministerium für die schnellstmögliche Veröffentlichung der Ergebnisse der laufenden Videoüberwachung besonders in Hinblick auf Zweckmäßigkeit (Kosten-Nutzen-Aufwand) und Datenschutz einzusetzen.
Die BVV sieht im Einsatz von mehr Bahnhofspersonal eine bessere Möglichkeit, die Sicherheit an öffentlichen Bahnhöfen zu gewährleisten.
Begründung:
Bereits zu Beginn des ersten Testlaufes wies die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk auf die Risiken der Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz hin; sie betonte dabei den tiefen Eingriff in Persönlichkeitsrechte bezogen auf biometrische Gesichtserkennung (vgl. Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 31. Juli 2017). Diese Einschätzung deckt sich mit grundsätzlichen Bedenken, die die Grundrechtsmäßigkeit der Maßnahme am Südkreuz in Frage stellt. Die vom Bundesinnenministerium angestoßene zweite Phase der Videoüberwachung stellt eine Intensivierung der bisherigen Maßnahme dar, da weitere Analysetechniken angewandt werden sollen. Das Argument einer gezielteren Eingriffsmöglichkeit für das noch vorhandene Personal wird durch Aussage des damaligen Innenministers Thomas de Maizière aus dem Dezember letzten Jahres geschwächt, wonach die Erkennungsquote lediglich bei 70 bis 85 Prozent gelegen habe. Es liegt jedoch noch keine detaillierte Auswertung des laufenden Test-Projektes vor, mittels derer einzuschätzen wäre, in welchem Verhältnis Aufwand und Nutzen stehen. Eine derartige Maßnahme bedarf einer umfassenden sowie öffentlich zugänglichen Auswertung. Diese hat das Bundesinnenministerium in konkreter Form noch nicht zugesagt.
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