Drucksache - 0815/XX  

 
 
Betreff: Bürgerrechte schützen auch im Rathaus Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management Beratung
23.10.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management Kenntnisnahme
25.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2018 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird aufgefordert sämtliche videoüberwachten Bereiche im Rathaus und um das Rathaus herum gesetzeskonform als solche zu kennzeichnen.

Der BVV ist zu berichten ob der Personalrat über die Videoüberwachung informiert ist und ob er dieser zugestimmt hat.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die veraltete Videoüberwachungsanlage im Rathaus Schöneberg wurde im Haushaltsjahr 2021 technisch überarbeitet. Hierbei wurden wesentliche Komponenten, unter anderem die Kameras und Aufnahmegeräte, erneuert. Die Anlage ist betriebsbereit.

Aufgrund der Änderungen muss das Betriebskonzept entsprechend angepasst werden. Die Überarbeitung erfolgt durch den Fachbereich Objektmanagement unter Zuarbeit der technischen Parameter durch den Fachbereich Baumanagement.

Das in Erarbeitung befindliche Betriebskonzept wird dann mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Rechtsamt abgestimmt. Die Videoüberwachungsanlage wird erst in Betrieb genommen, wenn die Zustimmung des Personalrates zum Betriebskonzept vorliegt.

 
 

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