Drucksache - 0830/XX  

 
 
Betreff: Raserei und illegale Autorennen – Täter feststellen und bestrafen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
12.09.2018 
Fortsetzung der 22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
31.10.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.09.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen Maßnahmen zu entwickeln und darzustellen, wie Raserei im Allgemeinen und illegale Autorennen im Besonderen auf den Straßen unseres Bezirkes wirksam bekämpft werden können.

 

In einem ersten Schritt empfiehlt die BVV dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass mindestens 10 weitere stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung („stationäre Blitzer“) auf den Straßen des Bezirkes installiert werden. Die Prüfung geeigneter Standorte erfolgt durch die zuständige Stelle, zwingend berücksichtigt werden sollen allerdings der Mariendorfer Damm, die Bülowstraße, die Kleiststraße, die Hauptstraße, die Tauentzienstraße, die Martin-Luther-Straße, die Grunewaldstraße, die Dudenstraße sowie die Großbeerenstraße.

 

Darüber hinaus sollen weitere geeignete Maßnahmen benannt und der BVV zur Beratung vorgeschlagen werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Von dort liegt folgende Stellungnahme vor:

 

„Bei der Standortauswahl stationärer Messanlagen steht die konkrete Verkehrsunfalllage ganz vorrangig im Fokus örtlicher Priorisierungsentscheidungen. Insgesamt werden derzeitig 29 solcher Überwachungsanlagen, allein fünf davon im Bereich Tempelhof-Schöneberg, betrieben. Die Installation von stationären Überwachungsanlagen auf den benannten Strecken und Straßenabschnitten im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg , ohne dass die Verkehrsunfallanalyse eine Notwendigkeit hierfür aufzeigt, könnte einzelne Kraftfahrende möglicherweise von punktuellen Tempoverstößen abhalten.

 

Das generelle Geschwindigkeitsniveau ist auf den meisten, für Vergleichs- oder Profilierungsfahrten bevorzugten Strecken, wie z. B. dem Mariendorfer Damm und der Grunewaldstraße, unterdurchschnittlich.

 

Nach fachlicher Einschätzung ist die Errichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen leider kein wirkungsvolles Mittel zur Verhinderung verbotener Autorennen oder Profilierungsfahrten. Potentielle „Raser“ würden die Standorte berücksichtigen, ihre Fahrweise nur an diesen Stellen punktuell anpassen und/oder auf andere Straßen ausweichen. Die Polizei Berlin setzt daher zur Bekämpfung solcher Phänomene auch künftig vorwiegend auf mobile und semi-stationäre Geschwindigkeitskontrollen, um die Berechenbarkeit von Überwachungsmaßnahmen zu erschweren.

 

In 2018 wurden in den benannten Straßenzügen mehrfach gezielte mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und zehn Strafermittlungsverfahren nach illegalen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet.

 

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf das Schreiben meines Hauses (Geschäftszeichen III B 34 – 0324/4010) an Sie vom 20. Dezember 2018 hinzuweisen, dem der Hinweis zu entnehmen ist, dass am Messstandort Innsbrucker Platz die Überwachung aufgrund einer verschobenen Haltlinie durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg bereits im März 2018 untersagt wurde.“

 

 

 

 

Das Bezirksamt hat das Schreiben aus dem Dezember 2018 zum Anlass genommen, im Rahmen des „Sonderprogramms Straßensanierung“, finanziert durch die SenUVK, eine Sanierung der Fahrbahn am Innsbrucker Platz zu planen. Die Maßnahme konnte im Juli 2019 umgesetzt werden, sodass die Messeinrichtung neu geeicht werden kann.

 
 

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