Drucksache - 0823/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 29.08.2018 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei der Neuanschaffung von Diensthandys auch die Anschaffung von Fairphones möglich ist. Dabei ist nicht nur die Nachhaltigkeit der Fairphones, sondern auch die technischen Voraussetzungen und die Sicherheit der verwendeten Technik zu prüfen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Diensthandys werden durch das ITDZ über den mit der Telekom geschlossenen Rahmenvertrag bezogen. In dem Katalog der Telekom sind jedoch bislang keine Handys mit dem Herstellungsmerkmal „Fairphone“ enthalten. Die SE FM hat das ITDZ nun gebeten eine Aufnahme der sogenannten „Fairphones“ in den Produktkatalog zu prüfen. |
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