Drucksache - 0807/XX  

 
 
Betreff: Straßenbenennungen im neu entstehenden Quartier „Friedenauer Höhe“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Beratung
06.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
0807_20 Anlage 1
0807_20 Anlage 2
0807_20 Anlage 3
0807_XX Aenderungsantrag_Drucksache_0807ausXX
Beschlussempfehlung
0807_XX Aenderungsantrag_Drucksache_0807ausXX
akt. Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2018 folgenden Beschluss:


Die Entwicklerin des Quartiers „Friedenauer Höhe“, die BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, hat die Benennung der laut Bebauungsplan 7-68 vorgesehenen Privatstraße in „Friedenauer Höhe“ und der vorgesehenen öffentlichen Straßen in „Lauterplatz“ und „Hannah-Höch-Weg“ beantragt.

Die Fertigstellung der Straßen ist nach Auskunft der BÖAG für 2020 geplant.

Für die Privatstraße obliegt dem Eigentümer die Entscheidung über den Straßennamen, soweit dieser –wie hier - nach der AV Benennung zulässig ist. Der Eigentümer übernimmt im Gegenzug die Kosten der Benennung (s. Nr. 3 AV Benennung).

Im Städtebaulichen Vertrag vom 27.04.2016 (§§ 11, 18) verpflichtet sich die Projektträgerin die im Bebauungsplanentwurf gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen, nach Herstellung und mängelfreien Abnahme, an Berlin zu übertragen. Mit Übernahme der Flächen durch das Land Berlin, also voraussichtlich 2020, werden diese als öffentliches Straßenland gewidmet.

Eine vorherige Benennung ist jedoch aus praktischen Gründen geboten, da vor allem die Nummerierung der Häuser hiervon abhängt. Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche Sicherheit und Ordnung (s. Nr. 4 Abs. 2 AV Benennung).

Da hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Straßen künftig ins Landesvermögen übertragen und als öffentliches Straßenland gewidmet werden, ist die Bezirksverordnetenversammlung zuständig für die Beschlussfassung hinsichtlich der Benennung der künftigen öffentlichen Straßen.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den -mit dem Fachbereich Stadtplanung vordiskutierten- Vorschlägen der BÖAG für die künftigen öffentlichen Straßen zu folgen und diese gemäß Plananlage in Hannah-Höch-Weg und Lauterplatz zu benennen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die künftig öffentlichen Straßen wurden in "Hannah-Höch-Weg" und "Lauterplatz" benannt und die Privatstraße in "Friedenauer Höhe". Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für Berlin vom 20.03.2020. Die Benennungen sind seit dem 22.04.2020 rechtskräftig.

 

 
 

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