Drucksache - 0807/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2018 folgenden Beschluss:
Die Fertigstellung der Straßen ist nach Auskunft der BÖAG für 2020 geplant. Für die Privatstraße obliegt dem Eigentümer die Entscheidung über den Straßennamen, soweit dieser –wie hier - nach der AV Benennung zulässig ist. Der Eigentümer übernimmt im Gegenzug die Kosten der Benennung (s. Nr. 3 AV Benennung). Im Städtebaulichen Vertrag vom 27.04.2016 (§§ 11, 18) verpflichtet sich die Projektträgerin die im Bebauungsplanentwurf gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen, nach Herstellung und mängelfreien Abnahme, an Berlin zu übertragen. Mit Übernahme der Flächen durch das Land Berlin, also voraussichtlich 2020, werden diese als öffentliches Straßenland gewidmet. Eine vorherige Benennung ist jedoch aus praktischen Gründen geboten, da vor allem die Nummerierung der Häuser hiervon abhängt. Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche Sicherheit und Ordnung (s. Nr. 4 Abs. 2 AV Benennung). Da hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Straßen künftig ins Landesvermögen übertragen und als öffentliches Straßenland gewidmet werden, ist die Bezirksverordnetenversammlung zuständig für die Beschlussfassung hinsichtlich der Benennung der künftigen öffentlichen Straßen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den -mit dem Fachbereich Stadtplanung vordiskutierten- Vorschlägen der BÖAG für die künftigen öffentlichen Straßen zu folgen und diese gemäß Plananlage in Hannah-Höch-Weg und Lauterplatz zu benennen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |