Drucksache - 0801/XX  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Kühne, Ralf
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage1 RVO Norden Erweiterung
Anlage zur Drs_Nr_0801_XX
Vorlage zur Beschlussfassung
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschliessen:

 

die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen
Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ - gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - um die Grundstücke zwischen Winterfeldtstraße, westlicher Grundstücksgrenze der Werbellinsee-Grundschule, Hohenstaufenstraße, Münchener Straße, Luitpoldstraße, östlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Luitpoldstraße 22 und
östlicher Grenze des Grundstücks Winterfeldtstraße 97 und um rückwärtige Teilflächen des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg sowie den Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Norden“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 27. Februar 2018, GVBl. vom 10. März 2018, S. 178 f.“ (Anlage 1) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird beschlossen."

 

 
 

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