Drucksache - 0790/XX  

 
 
Betreff: Sicherung der Westarpstraße gegen illegales Parken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.08.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2018 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht

 

  1.  mit Hilfe von Pollern oder anderen geeigneten Maßnahmen zu prüfen, ob der Bürgersteig und die Pflanzenfläche der westlichen Westarpstraße auf ihrer südlichen Seite nicht mehr von LKW und anderen Fahrzeugen als Parkflächen genutzt werden.
  2. die Rasenflächen, die als Folge des illegalen Parkens zerstört wurden, wieder instand gesetzt werden können.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Nach Prüfung der Situation vor Ort ist eine Sicherung vom Straßenbegleitgrün mit Pollern nicht zielführend und kostenintensiv. Erfahrungen mit vergleichbaren Situationen zeigen, dass Parkplatzsuchende solche Poller anfahren, beschädigen und somit ignorieren.

Vom Fachbereich Grünflächen wird für die kommende Straßenbaumpflanzung prüfen, ob auf dem Unterstreifen Straßenbaumpflanzungen möglich sind, die dann mit entsprechenden Baumschutzbügeln versehen werden. Damit kann verhindert werden, dass die Fläche für das Beparken genutzt werden kann.

Um eine Fehlnutzung bis zur Umsetzung einer Baumpflanzung zu verhindern, sollen zeitnahe ausgebaute Straßenborde unter Beachtung des notwendigen Schrammbordes provisorisch hingelegt werden.

Mit der vorgesehenen Baumpflanzung kann eine großflächige Instandsetzung der Rasenfläche entfallen.

 

 
 

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