Drucksache - 0748/XX  

 
 
Betreff: Prüfauftrag des Kinder- und Jugendparlamentes an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
27.06.2018 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
30.01.2019 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Hauptausschuss Beratung
04.07.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
27.02.2019 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
27.03.2019 
23. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ab 18:00 Uhr mit dem Schulausschuss (22. Sitzung)      
Hauptausschuss Kenntnisnahme
03.04.2019 
26. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29. August 2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welche Schritte notwendig sind um das Kinder- und Jugendparlament zukünftig nicht mehr als Projekt eines freien Trägers der Jugendhilfe zu betreiben, sondern als Institution des Bezirksamtes. Diese Umsiedlung würde eine neue Wertschätzung und Wichtigkeit für die Arbeit des KJP bedeuten. Jugendbeteiligung ist kein Thema der Jugendhilfe, sondern ein Querschnittsthema durch alle Politik- und Verwaltungsbereiche.

Eine Ansiedelung direkt beim Bezirksamt würde auch eine Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit auf Seiten des Parlamentes und des Bezirksamtes bedeuten. Wir, dass Kinder- und Jugendparlament Tempelhof Schöneberg, sind kein „Projekt“ eines Trägers der freien Jugendhilfe. Wir sind eine politische Institution, die auf einer Ebene mit anderen Institutionen des Bezirks aufgeführt sein sollte.

Das Bezirksamt wird aufgefordert die Schritte aufzuführen und auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Eine Ansiedelung beim Jugendstadtrat oder der Bezirksbürgermeisterin müsste mit der Schaffung der gleichen oder verbesserten Arbeitsbedingungen (Stellenanteile, Sach- & Honorarmittel, etc.) verbunden sein.

Der Prozess ist in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendparlament zu gestalten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

  1.                  Inhaltliche Bewertung

Das Jugendamt hat durch die Bereichsleitung Jugend- und Familienförderung auf Grundlage des Originalantrages des KJP Gespräche mit der zuständigen Mitarbeiterin des Trägers Outreach gGmbH und mit dem Kinder- und Jugendparlament geführt.

Ziel des Prüfverfahrens war es, gemeinsam Stringenten (Pro und Contra-Argumente) für die unterschiedlichen Trägermodelle zu erfassen. In der sich daran anschließenden zweiten Phase wurden die notwendigen Voraussetzungen für die tatsächlichen Schritte zur Umsetzung geprüft und beschrieben.

 

In dem gemeinsamen Gespräch wurden als Pro-Argumente für die Anbindung an einen freien Träger identifiziert:

  • die Platzierung des KJP bei einem freien Träger der Jugendhilfe bedeutet auch formale Unabhängigkeit der Koordination und garantiert die Freiheit des KJP sowohl in der Themenaufnahme als auch in der Bearbeitung durch das Gremium,
    eine direkte politische Auftragserteilung oder Beschränkung ist nicht möglich.
  • die Möglichkeit, Drittmittel zu akquirieren ist deutlich flexibler, da verschiedene Förderprogramme für den öffentlichen Träger nicht zu Verfügung stehen.

 

Für einen Betrieb als Institution innerhalb des Bezirksamtes sind hingegen folgende  Argumente im Konsens beschrieben worden:

 

  • Kinder- und Jugendbeteiligung ist nach den gültigen Leitlinien für eine jugendgerechte Stadt des Berliner Senats eine Querschnittsaufgabe, die zwar die Methoden der Jugendarbeit nutzt, inhaltlich aber amtsübergreifend agieren muss;
  • Reibungsverluste in der praktische Arbeit aufgrund einer Schnittstelle außerhalb der Verwaltung können vermieden werden – das macht die täglichen Abläufe im Arbeitsprozess sicherer, schneller und auch verbindlicher;
  • die Wirksamkeit auf Mitarbeiter_innen der Verwaltung (in Ämtern außerhalb des Jugendamtes – auch in Schule) und der Politik erhöht sich, wenn sich die Koordination des KJP selbstverständlich als Teil der Verwaltung sieht und vor allem so agieren kann;
  • das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hat die Partizipation als grundlegendes Prinzip in der Jugendarbeit definiert. Dieses ist u.a. in der Rahmenkonzeption Jugendarbeit so formuliert und findet sich auch in anderen Zusammenhängen wieder (bspw. Teilnahme des KJP am Jugendhilfeplanungsprozess, an Expertenjury u.v.m.). Es sieht die Partizipation und das Kinder- und Jugendparlament als operatives Element als Kernaufgaben an.
  • Im Rahmen der aktuellen Erarbeitung eines Jugendfördergesetzes im Land Berlin wird die Partizipation als Kernaufgabe der Jugendarbeit beschrieben und künftig in einem eigenen Produkt abgebildet werden.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ ) hat in der Abschlussdokumentation des Programms „Jugendgerechte Kommune“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschrieben, dass die Investition in hauptamtliche Fachkräfte, die koordinierend Aktivitäten im Themenfeld Kinder- und Jugendpartizipation ausführen, vor allem dann wirksam werden, wenn diese in der Kommunalverwaltung angesiedelt werden.

 

Dieser Argumentation schließen wir uns an.

 

Zusammenfassend kommt das Jugendamt zu dem Ergebnis, dass die organisatorische und strukturelle Ansiedlung der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlamentes direkt im Jugendamt zu verankern ist und diese Aufgabe künftig durch Personal des öffentlichen Trägers geleistet wird.

 

  1. Strukturelle Rahmenbedingungen

 

Zu prüfen waren ebenso die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen. Diese ergeben sich aus den in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen und der Einbeziehung von Standards von Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen der SPI.

Die zur Umsetzung der Aufgaben notwendigen Bedingungen sind:

 

Stellenprofil:

Koordination Kinder- und Jugendparlament

0,5 VZÄ- Stelle (Mindestumfang)

Entgeltgruppe E10

30.500€ – (Betrag muss noch mal überprüft werden)

 

Auftrag:

  • Interessenvertretung von Kinder- und Jugendlichen im Bezirk sicherstellen
  • Entwicklung und Durchführung von Verfahren zur demokratischen Wahl der Kinder- und Jugendvertreter_innen
  • Sicherstellung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe in allen sie betreffenden Handlungsfeldern
  • Koordination und Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des bezirklichen Kinder- und Jugendparlamentes, Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen und der operativen Umsetzung der Arbeit des KJP
  • Steuerung von Beteiligungsprozessen in Kooperation mit Trägern und anderen Institutionen

 

Zur Umsetzung ist ein eigenständiges Budget in Höhe von 8.000 € (inkl. der von der BVV beschlossenen Mittel für die selbstverwaltetet Arbeit der Regionalen Arbeitsgemeinschaften in Höhe von 1.500 €) als  Sachkosten und 5.000 €  Honorare festzulegen.

 

Aufgrund der Arbeitsorganisation des Kinder- und Jugendparlaments soll eine Umsetzung zur Vorbereitung des Wahljahres 2019/2020 zum 1.7.2019 erfolgen.

 

 
 

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