Drucksache - 0744/XX  

 
 
Betreff: Haus der Jugend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
30.01.2019 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
27.02.2019 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
27.03.2019 
23. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ab 18:00 Uhr mit dem Schulausschuss (22. Sitzung)      
29.04.2019 
24. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit bis TOP 6.1 vertagt   
22.05.2019 
25. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
12.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
28.08.2019 
27. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
25.09.2019 
28. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
23.10.2019 
29. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
0744_XX ÄA DIE GRÜNEN
0744_XX LINKE_Haus der Jugend Ersatz
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV unterstützt die am 25.04.2018 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt Projektskizze der GEWOBAG für ein Haus der Jugend im Bezirk im Grundsatz. Ziel des Projektes ist die Schaffung eines eigenständigen attraktiven und dauerhaft abgesicherten Standortes für Angebote der Jugendfreizeit und Jugendhilfe.

Die BVV ersucht das Bezirksamt daher, räumliche Bereiche im Bezirk zu identifizieren, in denen die Schaffung eines solchen Angebotes aufgrund bestehender oder absehbarer Defizite von besonderer Bedeutung wäre. Auf dieser Grundlage soll im Dialog mit der GEWOBAG sondiert werden, wo das Angebot auch aus betrieblichen Erwägungen sinnvoll verortet werden kann.

Der BVV ist bis zum 30. November 2018 zu berichten und der JHA im Laufenden zu

unterrichten und in anstehende Entscheidungsprozesse einzubinden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Jugendamt hat als räumlichen Bereich mit besonderem Defizit die Schöneberger Insel, d.h. das Gebiet nordwestlich des „Wohnungsneubaus Schöneberger Linse“ identifiziert. Auf der Schöneberger Insel befindet sich aktuell keine Jugendfreizeiteinrichtung. Auf der Schöneberger Linse entstehen neue Wohnungen in beträchtlichem Umfang. Im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung ist es nicht möglich Investoren zur Errichtung von Jugendfreizeiteinrichtungen zu verpflichten. Lediglich über das  Konzeptverfahren Schöneberger Linse ist gelungen Räumlichkeiten für einen offenen Treffpunkt zu verorten. Der Wunsch des Jugendamtes ist es dort Kinder- und Jugendfreizeitangebote vorzuhalten. Die konzeptionelle Ausrichtung ist aber in Abstimmung mit der Bietergemeinschaft zu entwickeln. In einem Wohnhaus ist aufgrund der Lärmbelastung mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen, insbesondere bei der Abend- und Wochenendnutzung. Insgesamt werden dort ca. 100 m², d.h. max. 40 Plätze für eher ruhigere Angebotsformen zur Verfügung stehen. Weitere Angebote der Jugendarbeit werden voraussichtlich auf der Schöneberger Linse  nicht entstehen.

 

Als idealer Standort für ein Haus der Jugend mit Angeboten der Jugendarbeit wird daher aus Sicht des Jugendamtes das Grundstück Torgauer Str./Leberstr., OT Schöneberg, Flurstücke 65 und 66/1 angesehen.

 

Das Grundstück befindet sich im Fachvermögen des Grünflächenamtes und ist derzeit mit einem Spielplatz für kleinere Kinder (Flurstück 65) und einem Spielplatz/Bolzplatz für größere Kinder (Flurstück 66/1) bebaut. Die baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Bebauung mit einem Jugendfreizeitheim nur zu Lasten des Spielplatzes möglichre. Aufgrund der aktuellen Spielplatzunterversorgung (Versorgungsstufe 3 gem. FIS-Broker) mit einem Wert von unter 0,4 vom Richtwert 1,0 kann einer Umwandlung des Spielplatzes aus städtebaulichen Gründen (öffentliche Belange) nicht zugestimmt werden. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden sozialen Erhaltungsverordnung, die die vorhandene Infrastruktur auf die ansässige Wohnbevölkerung abstimmen soll. Das Grünflächenamt hat bisher signalisiert die Flächen nicht an das Jugendamt abzugeben.

 

In den letzten Jahren sind an der Torgauer Str./Cherusker Park neue Grün- und Spielflächen entstanden. Spielplätze müssen bei der kooperativen Baulandentwicklung errichtet werden, so dass für die Umsetzung eines „Haus der Jugend“ an diesem Standort eine politische Entscheidung entgegen der baurechtlichen Bestimmungen zu rechtfertigen wäre.

 

Der Standort Torgauer Str./Leber Str. hat aus der Sicht des Jugendamtes aufgrund der massiven Unterversorgung mit Angeboten der Jugendarbeit oberste Priorität.

 

Darüber hinaus wurde die Wiederbebauung eines Grundstücks in der Bülowstr. als Standort geprüft. Auch auf dieses Grundstück steht im Fachvermögen von Grün. Es beherbergt eine sehr kleine, teilweise verwahrloste innerstädtische Grünanlage. Wegen der Unterversorgung mit Grünflächen ist dieser Standort ebenfalls seitens der Stadtplanung für die Bebauung abgelehnt worden.

 

Dieser Standort hätte aus Sicht des Jugendamtes eine Priorität, da er am ehesten geeignet wäre, auch als Veranstaltungsort für Jugendkonzertveranstaltungen des Drugstores eine langfristige Perspektive zu sichern. 

 

Sofern für diesen Standorte keine politische Entscheidung herbei geführt werden können, wird das Jugendamt selbstverständlich die Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken fortsetzen. Das große Defizit an Angeboten der Jugendarbeit bliebe damit für den Schöneberger Norden, die Schöneberger Insel und Schöneberger Linse langfristig bestehen.

 
 

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