Drucksache - 0710/XX  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für die bei den Amtsgerichten gem. § 40 Abs. 2 Gerichtverfassungsgesetz (GVG) zu bildenden Ausschüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers
Anlage

Im Amtsgericht Tiergarten tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).
 

Gemäß § 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht der Ausschuss aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Vertrauenspersonen werden gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.

 

Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als die zuständige oberste Landesbehörde hat dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mitgeteilt, dass für den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg sieben Vertrauenspersonen für die Geschäftsjahre 2019-2023 zu wählen und zu benennen sind.
Die von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, Die Linke und FDP vorgeschlagenen Vertrauenspersonen sind in der Anlage aufgeführt.

 
 

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