Drucksache - 0663/XX  

 
 
Betreff: Hallensituation für Rollstuhlfahrende im Bezirk verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
08.05.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
31.05.2018      mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Mitberatung
31.05.2018 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik - gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Sport (16., Sondersitzung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Sport Beratung
09.10.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen, für die Sportler_innen mit Handicap vorrangig zur Verfügung gestellt werden können und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden können.

Dabei ist das Unterbringen der von Rollstuhlfahrer_innen zusätzlich benötigten Sportgeräte (Sportrollstühle) wichtig. Diese Sportrollstühle können von den Sportler_innen nicht zusammen mit dem ‚normalen’ Rollstuhl wie ein Hockey-oder Tennisschläger mitgebracht werden.

Diese Sportrollstühle müssen in separaten abschließbaren Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer sind, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportler_innen genutzt werden.

Die BVV wird im Rahmen einer Kenntnisnahme bis zum 30.09.2018 informiert.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Erstellung eines Sportentwicklungsplans für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird ein Konzept erarbeitet, in dem das Merkmal Barrierefreiheit bedarfsgerecht zu berücksichtigen ist.

Bei Sporthallenneubau- oder Sanierungsmaßnahmen wird der Bedarf an entsprechenden Rahmenbedingungen, wie z.B. abschließbaren Nebenräumen zur Unterbringung von Sportrollstühlen, geprüft.

In den bestehenden barrierefreien Sporthallen ist bei Bedarf im Einzelfall, eine Regelung zur Unterbringung von Sportrollstühlen zu veranlassen. Derzeit ist eine entsprechende Nutzung vorrangig in der Sporthalle Schöneberg möglich.

 

Im Bezirk hat der Behindertensportverein Tempelhof-Schöneberg e.V. zwei Rollstuhlfahrende Mitglieder. Derzeit besteht aus Sicht des Vereins kein Bedarf an der Unterbringung von Sportrollstühlen. Sollte sich dieser Umstand ändern, erfolgt eine bedarfsgerechte Unterbringung der gesamten Übungsgruppe in einer entsprechenden Sporthalle.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen