Drucksache - 0634/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, das extrem laute und gesundheitsgefährdende Silvesterfeuerwerk auf ein geringeres Maß zu reduzieren. Dies soll auch für unterjährig stattfindende private Feuerwerke gelten. Besonders gilt es, die Einhaltung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren und durchzusetzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Innerhalb des Innensenats wird bereits ein Böllerverbot an bestimmten Örtlichkeiten angedacht. Das Ordnungsamt wäre bei einem eventuellen Verbot zu effektiven Kontrollen zur Einhaltung des Verbots jedoch nur eingeschränkt in der Lage. Hier treten die gleichen Schwierigkeiten wie bei illegaler Müllablagerung auf. Es ist nicht einfach, im Moment des „Böllerns“ die Tat zu überwachen und zu ahnden. Hinzu kommt die beschränkte Personalstärke. Das Ordnungsamt (OA) hat in seiner Zuständigkeit für Jugendschutzkontrollen durch den Sachbearbeiter für besondere Kontrollaufgaben sogenannte Testkäufe von Silvesterfeuerwerk mit einem Minderjährigen im Bezirksteil Schöneberg-Nord gemeinsam mit der Polizei durchgeführt. 50 % der überprüften Betriebe haben unerlaubt Feuerwerkskörper an Jugendliche abgegeben. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch das OA gefertigt. Besonders auffällig war, dass eine hohe Anzahl der sog. „Spätkaufbetriebe“ - die in der Vergangenheit Feuerwerk angeboten haben - im Jahr 2018 diesen Verkauf nicht fortgeführt haben. Dies wird als Erfolg der hiesigen Maßnahmen gesehen.
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