Drucksache - 0618/XX  

 
 
Betreff: Zusätzliche Elterntaxi-Haltestelle in der Fehlerstraße für die Ruppin-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.03.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
04.06.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der Fehlerstraße in Höhe der Ecke Kreisauer Straße gegenüber der Zufahrt zum Schulhof der Ruppin-Grundschule in Friedenau ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen Nr. 286 mit zeitlichem Zusatz), welches montags bis freitags von 7-9 Uhr gilt, einzurichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat Rücksprache mit der zuständigen Polizeidirektion 4 zur Situation des Verkehrs an der Ruppin-Grundschule gehalten. Die Auskunft lautete, dass bereits bei dem  Fahrbahnbereich in der Offenbacher Straße, der zu diesem Zweck beschildert wurde, tägliche Beobachtungen gezeigt hätten, dass die extra dafür vorgesehenen eingeschränkten Halteverbote in der Praxis nicht beachtet werden. Diese Beobachtungen könnten im Übrigen auf nahezu jeden Schulbereich projiziert werden.

Abhilfe könne hier allein der Verzicht auf den Hol- und Bringeverkehr schaffen. Regelmäßig komme es durch sich verkehrswidrig verhaltende kraftfahrende Eltern zu Behinderungen anderer Schulkinder.
Aus den genannten Gründen hält die Polizei das Einrichten eines weiteren eingeschränkten Halteverbotes nicht für zielführend.
Dieser Einschätzung schließt sich das Bezirksamt an.

 
 

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