Drucksache - 0595/XX
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde
Frau Gudrun Blankenburg
als stellvertretende Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Frau Blankenburg hat den Verzicht mit Schreiben vom 09. Februar 2018 , eingegangen im Büro der BVV am 13.Februar 2018 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Frau Gudrun Blankenburg
mit Ablauf des 21. Februar 2018 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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