Drucksache - 0530/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit die Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf öffentlichem Straßenland vor den bezirklichen und kirchlichen Friedhöfen des Bezirks notwendig und möglich ist.
Dort, wo diese Prüfung positiv ausfällt, sollten diese Behindertenparkplätze (Zusatzzeichen 1044-10, StVO) eingerichtet werden.
Begründung:
Naturgemäß werden Friedhöfe vor allem von älteren Menschen besucht. Viele dieser Menschen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und deswegen auf die Benutzung eines Pkw angewiesen. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn diesen Menschen eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Friedhofseingänge zur Verfügung gestellt werden könnte. Dies ist insbesondere bei jenen Friedhöfen wichtig, die über keine eigenen Parklätze verfügen und deren Parkplatzsituation genauso angespannt ist, wie in der übrigen Stadt.
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