Drucksache - 0525/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Prüfung einzusetzen, wie die Verkehrsführung am Verkehrsknoten Attilaplatz („5-armiger Knoten“) so geändert werden kann, dass für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ein zeitgemäßer Standard der Verkehrsführung und mehr Sicherheit geschaffen wird.
Dabei sollen sowohl die in Betracht kommenden kleinteiligen Einzelmaßnahmen geprüft werden als auch eine grundlegende Neustrukturierung des gesamten Bereichs (Verkehrs-, Grün- und Aufenthaltsflächen). Ziel soll eine für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Anlieger*innen sicherere und attraktivere verkehrliche und stadträumliche Situation sein.
Der BVV soll zum Jahresende 2018 als Grundlage für weitergehende Entscheidungen berichtet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung gewandt, von dort liegt folgende Stellung vor:
„Ich begrüße es sehr, wenn Bezirke sich aktiv in verkehrsplanerische Prozesse einbringen. Allerdings müssen zur Durchführung der angesprochenen Maßnahmen grundlegende Gründe, Bedarfe und Mängel (evtl. Unfallschwerpunkt) vorliegen und hinsichtlich der Prioritätensetzung auch unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Kapazitäten bewertet werden. Dazu bedarf es vom Bezirksamt eine grundlegende Einschätzung und Stellungnahme zum o. g. BVV-Antrag.
Es ist unstrittig, dass die Verkehrsanlagen insbesondere für den Fuß- und Radverkehr nicht zeitgemäß sind und der Platz auch eine städtebauliche Aufwertung durchaus vertragen könnte. Jedoch liegen gegenwärtig hierzu weder die finanziellen noch personellen Kapazitäten bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor. Für die Gestaltung von Plätzen im Rahmen des Plätzeprogramms ist auch die Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung zu beteiligen.
Nach Konkretisierung der Planungsziele des Bezirkes und Sicherstellung der Finanzierung werden selbstverständlich meine Fachbereiche im Hinblick übergeordneter verkehrlicher Informationen (StEP Verkehr, übergeordnete Planungsziele) und Vorgaben das Bezirksamt unterstützen.“
Das Vorhaben wird in die Arbeitsplanung des Fb Straßen aufgenommen. Es sind aber absehbar in naher Zukunft keine personellen Ressourcen zur Bearbeitung gegeben.
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