Drucksache - 0536/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich den Bau der offensichtlich fehlenden Beleuchtung auf dem öffentlich gewidmeten Verkehrsweg zwischen Felixstraße bis Komturstraße zu beantragen, um auf dieser Wegeverbindung die nötige Verkehrssicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bei weiteren öffentlich gewidmeten Verkehrswegen im Bezirk die notwendige Beleuchtung fehlt.
Dabei sollen die Grundsätze zum Schutz der Umwelt, Menschen und Tiere, wie sie im Lichtkonzept des Senats niedergelegt sind, beachtet werden. Bei der Beleuchtung der Verkehrswege soll auf eine insektenfreundliche Wegeverbindung geachtet werden. In naturnahen Bereichen [Grünräume, gewässernahe Bereiche] sollte, soweit unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange vertretbar, weitestgehend auf künstliche Beleuchtung verzichtet werden. Bei möglichen Lichtemissionen in Schutzgebiete hinein sind je nach Schutzgebietsverordnung die Naturschutzbehörden zu beteiligen. Wichtige Wegeverbindungen durch besondere Grünräume sollten vorzugsweise mit Orientierungslicht ausgestattet werden. Direkte Beleuchtungen von Gewässern sind aus gewässerökologischen Gründen zu vermeiden, Lichtabstrahlungen auf Gewässer sind zu minimieren. Deshalb sind ufernahe bzw. uferbegrenzende öffentliche Räume im Falle ihrer Beleuchtung mit indirekten bzw. gegenüber den Gewässern abgeschirmten Leuchten auszustatten.
Der BVV ist über die Antragstellung bei der Senatsverwaltung und über die interne Prüfung bis zur Aprilsitzung 2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Umsetzung des gewidmeten Verkehrsweges zwischen Felixstraße bis Komturstraße an die zuständige Senatsverwaltung UVK mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gewandt und erhielt folgende Rückmeldung:
„Es handelt sich in diesem Bereich um öffentlich gewidmetes Straßenland, die Planung einer Beleuchtungsanlage wird in den Bauplan aufgenommen. Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist mit einer Realisierung in den kommenden zwei Jahren zu rechnen.“
Eine Prüfung aller öffentlich gewidmeten Verkehrswege im Bezirk für das Anlegen einer notwendigen Beleuchtung kann aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Grundsätzlich muss jedoch zwischen gewidmeten Grünanlagen und gewidmetem Straßenland differenziert werden. Die Beleuchtung von Straßenland fällt in die Zuständigkeit der Sen UVK und hier dem „Manager der öffentlichen Beleuchtung“.
Gewidmete Grün- und Erholungsanlagen stellen vielerorts ebenfalls Wegeverbindungen her. Nach dem Grünanlagengesetzt ist eine Beleuchtung innerhalb der Grünanlagen grundsätzlich nicht vorgesehen, kann aber in begründeten Fällen, wie z.B. zur Schulwegsicherung, durch den „Manager der öffentlichen Beleuchtung“ ggf. erfolgen.
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