Drucksache - 0521/XX  

 
 
Betreff: Verkehrskonzept für Schöneberg Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
29.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
26.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
26.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
0521_XX_SPD_Austauschseite Verkehrskonzept Schöneberger Norden
Beschlussempfehlung
0521_XX_Austauschseite Verkehrskonzept Schöneberger Norden

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen um die Bereitstellung von Mitteln  für die Erstellung eines Verkehrskonzept für den Schöneberger Norden (Bereich Kurfürstenstraße, Bülowstraße, Frobenstraße, Potsdamerstraße, Bülowbogen, Am Kleistpark, Yorckstraße) einzusetzen.Schwerpunkte des Konzeptes sollen die Durchgangsverkehre in Wohnstraßen und die Verkehrssicherheit sein. Desweiteren soll ein Geschwindigkeitskonzept und ein Wegekonzept (Fuß- und Fahrradverkehr) zur Vernetzung der Freiräume entwickelt werden. Abschließend soll das Verkehrskonzept wichtige Punkte des ruhenden Verkehrs und neue Mobilitätsangebote berücksichtigen. Die Maßnahmen sind in Ergänzung zum StEP Mobilität und Verkehr in separaten verkehrsspezifischen Planwerken zu entwickeln.

 

Diese Planwerke sollen

 

  1. Den Fußverkehrsplan
  2. Den Radverkehrsplan
  3. Den Nahverkehrsplan

beinhalten.

Bei der Verkehrssicherheit sollen auf Grundlage von Analysen zu Unfallursachen und Risikogruppen Handlungsschwerpunkte aufgeführt werden. Bezugspunkte sollen hierzu sein:

 

  1. Organisatorische und ordnungsrechtliche Maßnahmen
  2. Maßnahmen zur Schulung, Information und Aufklärung
  3. Infrastrukturelle Maßnahmen sowie bauliche Standards
  4. Der BVV ist bis November 2018 zu berichten.
 
 

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