Drucksache - 0534/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin – konkret bei der Senatskanzlei – dafür einzusetzen, dass das Grab von Ottomar Anschütz nach über 100 Jahren Bestand auf dem Friedhof Schöneberg III in der Stubenrauchstraße auch für die Zukunft gesichert ist, indem der Status als Ehrengrab des Landes Berlin wieder zuerkannt wird Darüber hinaus ersucht die BVV das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass die Grabstätte von Ottomar Anschütz nicht abgeräumt und nach Möglichkeit instandgesetzt wird.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler hat am 30.05.2018 der Senatskanzlei als Verantwortliche für die Ehrengräber in Berlin mitgeteilt, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg den Erhalt des Ehrengrabes von Ottomar Anschütz auf dem Friedhof Stubenrauchstraße unterstützt. Die Senatskanzlei teilte am 05.06.2018 mit, dass die Anerkennung der Grabstätte von Ottomar Anschütz vorgesehen ist und daher in die nächste Vorlage an den Senat aufgenommen wird; dies wird in den nächsten zwei bis drei Monaten geschehen. Der Urenkel, Herr Holger Anschütz, wird über die Entscheidung entsprechend informiert. Weiterhin versicherte die Senatskanzlei - in Absprache mit der Friedhofsverwaltung - dass das Ehrengrab von Ottomar Anschütz bis zur Entscheidung bestehen bleibt. Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen. |
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