Drucksache - 0519/XX  

 
 
Betreff: Merkblatt über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Rauchfuß, Lars
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
05.03.2018 
Fortsetzung der 17. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Merkblatt zur Verwendung von Sondermitteln

 

Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Schulen, Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte (aller Art (streichen)) zur Verfügung stellen zu können.

 

Sondermittel können insbesondere für interkulturelle Austauschprogramme sowie Begegnungen, Projekte und Veranstaltungen sportlicher, sozialer oder kultureller Natur, insbesondere mit und für Jugendliche und Kinder bewilligt werden. Gewerbliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Förderung erfolgt nur für im Bezirk ansässige Initiativen, Vereine und Schulen bzw. für im Bezirk ausgerichtete Projekte.

 

Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Sitzungstermin des zuständigen Hauptausschusses) haushaltsrechtlich nicht möglich. Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln sollte daher mindestens drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:

 

  1. Sondermittel müssen schriftlich bei dem Bezirksverordnetenvorsteher auf dem beigefügten Formular beantragt werden.

 

  1. Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen soll, muss genau beschrieben werden.

 

  1. Die Maßnahme wird in der Regel nur bezuschusst, wenn ein Eigenanteil an der Gesamtsumme von mindestens 20 Prozent dargestellt und zugleich deutlich gemacht wird, welche sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen oder nicht in Anspruch genommen werden können.

 

  1. Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei soll die Summe der zu bewilligenden Mittel einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten. Bei Mehrfachanträgen eines Antragsstellers kann maximal ein Gesamtbetrag von 2.000 Euro innerhalb von zwei Jahren ausgeschöpft werden. Die unterschiedlichen Schulklassen einer Schule sowie die unterschiedlichen Sportabteilungen eines Vereins gelten jeweils als eigene Antragsteller.

 

  1. Dem Antrag sind in der Regel drei Vergleichsangebote beizufügen, insbesondere ab einem Einkaufswert ab 410,00 € netto Einzelpreis.

 

  1. Eine Bezuschussung ist ausgeschlossen, wenn eine Finanzierung des Antragsgegenstandes bereits durch andere Anspruchsgrundlagen gegeben ist.

 

  1. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Eine regelmäßige oder dauerhafte Finanzierung ist ausgeschlossen.

 

8Bezuschussungen von Speisen und Getränken sind grundsätzlich nicht möglich sowie die

     Ausstattung von Büroräumen (Büromöbel) nur in besonderen Ausnahmefällen.

 

 
 

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