Drucksache - 0519/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Merkblatt zur Verwendung von Sondermitteln
Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Schulen, Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte (aller Art (streichen)) zur Verfügung stellen zu können.
Sondermittel können insbesondere für interkulturelle Austauschprogramme sowie Begegnungen, Projekte und Veranstaltungen sportlicher, sozialer oder kultureller Natur, insbesondere mit und für Jugendliche und Kinder bewilligt werden. Gewerbliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Förderung erfolgt nur für im Bezirk ansässige Initiativen, Vereine und Schulen bzw. für im Bezirk ausgerichtete Projekte.
Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Sitzungstermin des zuständigen Hauptausschusses) haushaltsrechtlich nicht möglich. Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln sollte daher mindestens drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:
8. Bezuschussungen von Speisen und Getränken sind grundsätzlich nicht möglich sowie die Ausstattung von Büroräumen (Büromöbel) nur in besonderen Ausnahmefällen.
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