Drucksache - 0509/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Für den Bereich Alt-Mariendorf/ Reißeckstraße liegen sowohl ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit 2 Varianten für eine mögliche Ergänzung mit Wohnungsbau als auch eine Stellplatzuntersuchung aus dem Jahr 2019 vor, in der der Wegfall der vorhandenen Stellplatzflächen durch mögliche Wohnbebauung untersucht wurde (s. auch Drucksachen 1795/XIX und 0509/XX - Zwischenbericht).
Die im Entwicklungskonzept untersuchten Grundstücke sind grundsätzlich für eine ergänzende Wohnbebauung geeignet, deren Umsetzung jedoch unterschiedlichen Anforderungen unterliegen (z.T. im Privatbesitz, teilbebaut etc.).
Bei den beiden im Beschluss genannten Grundstücken handelt es sich um:
- Am Heidefriedhof (West, Flurstück 164); Land Berlin; im WoFIS als langfristiges Potenzial gelistet und
- Reißeckstraße 14 und Flurstücke 126 und 136); Land Berlin; im WoFIS ebenfalls als langfristiges Potenzial gelistet
Darüber hinaus sind folgende Grundstücke im Entwicklungskonzept untersucht worden:
- Alt-Mariendorf 55/ Großbeerenstraße 1-3/ Forddamm 2-4; Stadt und Land Wohnbauten - Friedenstraße 26; privater Eigentümer - Friedenstraße 8-9/ Fritz-Werner-Str. 2, 4, 6; privater Eigentümer - Friedenstraße (Flurstück 35/46); Land Berlin - Friedenstraße (Flurstück 36/250); Land Berlin - Friedenstraße 12; privater Eigentümer - Friedenstraße 15, 16; privater Eigentümer - Alt-Mariendorf 16, 18; privater Eigentümer - Alt-Mariendorf 33/ Mariendorfer Damm 131-155; privater Eigentümer - Mariendorfer Damm 137; privater Eigentümer - Reißeckstraße 8; privater Eigentümer - Reißeckstraße 6; privater Eigentümer - Mariendorfer Damm/ Reißeckstraße (Flurstücke 10/2 und 332); Land Berlin - Reißeckstraße 2,4; privater Eigentümer - Mariendorfer Damm 155; privater Eigentümer
Eine Umsetzung des Beschlusses ist derzeit nicht möglich, da die Personalsituation im Fachbereich Stadtplanung nach wie vor sehr angespannt ist. Eine Weiterbearbeitung der Potenzialflächen im Sinne des vorliegenden Entwicklungskonzeptes bleibt jedoch im Fokus der bezirklichen Planung. |
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