Drucksache - 0509/XX  

 
 
Betreff: Wohnungsbaugrundstücke in Mariendorf aktivieren

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme Zwischenbericht
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:


Die BVV ersucht das Bezirksamt, auf Grundlage der Drucksache 1795/XIX das Grundstück Am Heidefriedhof/ westl. Seite (Flurstück 165) kurzfristig zum Zwecke einer Wohnbebauung durch eine kommunale Gesellschaft an die zuständige Stelle des Landes abzugeben. Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, auf gleicher Grundlage im Bereich Südseite der Reißeckstraße eine Abtrennung der zukünftigen Wohnbaufläche vom Grundstück des Heidefriedhofes vorzunehmen (betreffende Fläche bislang nicht zu Bestattungszwecken genutzt) und diese mit der gleichen Zielstellung ebenfalls an die zuständige Stelle des Landes abzugeben. Der Wohnungsbaugesellschaft ist aufzugeben, dass ein Ersatz der Parkplätze insbesondere für Besucher des Friedhofs zu schaffen ist. Das Planungsrecht ist vorhabenbezogen zu entwickeln, soweit nicht bereits gegeben.

 


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für den Bereich Alt-Mariendorf/ Reißeckstraße liegen sowohl ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit 2 Varianten für eine mögliche Ergänzung mit Wohnungsbau   als auch eine Stellplatzuntersuchung aus dem Jahr 2019 vor, in der der Wegfall der vorhandenen Stellplatzflächen durch mögliche Wohnbebauung untersucht wurde (s. auch Drucksachen 1795/XIX und 0509/XX - Zwischenbericht).

 

Die im Entwicklungskonzept untersuchten Grundstücke sind grundsätzlich für eine ergänzende Wohnbebauung geeignet, deren Umsetzung jedoch unterschiedlichen Anforderungen unterliegen (z.T. im Privatbesitz, teilbebaut etc.).

 

Bei den beiden im Beschluss genannten Grundstücken handelt es sich um:

 

- Am Heidefriedhof (West, Flurstück 164); Land Berlin; im WoFIS als langfristiges Potenzial gelistet und

 

- Reißeckstraße 14 und Flurstücke 126 und 136); Land Berlin; im WoFIS ebenfalls als langfristiges Potenzial gelistet

 

 

Darüber hinaus sind folgende Grundstücke im Entwicklungskonzept untersucht worden:

 

- Alt-Mariendorf 55/ Großbeerenstraße 1-3/ Forddamm 2-4; Stadt und Land Wohnbauten  
   GmbH; im WoFIS gelistet - befindet sich in der Realisierung

- Friedenstraße 26; privater Eigentümer

- Friedenstraße 8-9/ Fritz-Werner-Str. 2, 4, 6; privater Eigentümer

- Friedenstraße (Flurstück 35/46); Land Berlin

- Friedenstraße (Flurstück 36/250); Land Berlin

- Friedenstraße 12; privater Eigentümer

- Friedenstraße 15, 16; privater Eigentümer

- Alt-Mariendorf 16, 18; privater Eigentümer

- Alt-Mariendorf 33/ Mariendorfer Damm 131-155; privater Eigentümer

- Mariendorfer Damm 137; privater Eigentümer

- Reißeckstraße 8; privater Eigentümer

- Reißeckstraße 6; privater Eigentümer

- Mariendorfer Damm/ Reißeckstraße (Flurstücke 10/2 und 332); Land Berlin

- Reißeckstraße 2,4; privater Eigentümer

- Mariendorfer Damm 155; privater Eigentümer

 

Eine Umsetzung des Beschlusses ist derzeit nicht möglich, da die Personalsituation im Fachbereich Stadtplanung nach wie vor sehr angespannt ist. Eine Weiterbearbeitung der Potenzialflächen im Sinne des vorliegenden Entwicklungskonzeptes bleibt jedoch im Fokus der bezirklichen Planung.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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