Drucksache - 0500/XX  

 
 
Betreff: Mehr Kältehilfeplätze in Tempelhof-Schöneberg - akut und langfristig

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Kenntnisnahme
19.04.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich für mehr Kältehilfeplätze im Bezirk einzusetzen und intensiv nach weiteren Standorten zu suchen. Dies gilt sowohl akut für die aktuelle Kälteperiode als auch langfristig für die nächsten Jahre.

Für mögliche Kältehilfeplätze gilt: sie sollten dezentral innerhalb des S-Bahn-Ringes liegen. Die BVV ersucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung, den zuständigen Stellen im Bezirk und möglichen Trägern folgende Optionen zu prüfen:

        Temporäre Errichtung von Traglufthallen am Rand des Tempelhofer Feldes für weitere Kältehilfeplätze.

        Temporäre Errichtung von Traglufthallen auf dem Gelände des Güterbahnhofs Tempelhof.

        Weitere Standorte für dezentrale Kältehilfeplätze im Bezirk.

Bei der Prüfung ist besonders auf folgende Punkte zu achten:

        Gesundheits- und Hygieneversorgung unter den Vorgaben des Gesundheitsamtes

        glichkeiten für Plätze für Frauen

        maximale Platzanzahl je möglicher Option (z.B. in Traglufthallen)

        kurzfristige Möglichkeit der Einrichtung sowie

        langfristige Nutzungsmöglichkeit für die kommenden Kältehilfeperioden

        Der BVV ist bis zum 28. Februar 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Die sinkenden Temperaturen verschärfen in jedem Winter das Thema Obdachlosigkeit und können Lebensgefahr bedeuten. Hier leistet die Kältehilfe eine wichtige Arbeit, um Menschen zumindest nachts vor der Kälte zu schützen. Im Laufe der aktuellen Kältehilfeperiode 2017/2018 werden 1.000 Kältehilfeplätze berlinweit angestrebt. Land, Träger und Betroffene sind sich einig: das ist noch nicht genug. Daher ist mit dem aktuellen Haushaltsentwurf 2018/2019 angestrebt, auf 1.500 Plätze aufzustocken und einen Teil der Plätze auch im Oktober und April zur Verfügung zu stellen.

Dies bedeutet auch eine größere Verantwortung und Verpflichtung vor allem der Innenstadtbezirke. Tempelhof-Schöneberg sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen und die Suche nach geeigneten Plätzen und Flächen intensivieren. Es muss auch für die kommenden Kältehilfeperioden ausreichend Plätze im Bezirk geben.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht abschließend zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Abteilung Bildung, Kultur und Soziales berichtet hierzu:

 

In der Erläuterung zu diesem Antrag heißt es:“[…] Daher ist mit dem aktuellen Haushaltsentwurf 2018/2019 angestrebt, auf 1.500 Plätze aufzustocken und einen Teil der Plätze auch im Oktober und April zur Verfügung zu stellen.“

Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor. Tatsächlich besteht im Land Berlin nicht die Absicht, die Kältehilfeplätze in den Monaten November bis März auf 1.500 Plätze monatlich zu erweitern. In diesen Monaten bleibt es bei der Platzzahl von 1.000 je Monat. Die Kältehilfe wird auf die Monate Oktober und April ausgeweitet und in diesen beiden Monaten werden 500 Plätze zur Verfügung gestellt werden. So lautet auch der Beschluss des Doppelhaushaltes 2018-2019 im Abgeordnetenhaus vom 14.12.201: „Aufstockung der Kältehilfe um die Ausweitung des Zeitraums der entsprechenden Angebote auf die Monate Oktober und April i. H. v. jeweils 510.000 Euro“[1]. In der Presse wurde das leider falsch dargestellt.

Akut besteht aus Sicht des Bezirksamtes kein Bedarf an Ausweitung der Kältehilfeplätze weder in Tempelhof-Schöneberg noch im Land Berlin. Es stehen in dieser Kälteperiode berlinweit insgesamt 1.183 Plätze zur Verfügung. Die Auslastung berlinweit lag in der letzten Januarwoche bei durchschnittlich 87,5%. Die Auslastung im Hangar 4 lag in den beiden Wochen im Dezember bei 13%, inzwischen ist die Auslastung auf durchschnittlich 75% gestiegen. Es sind folglich noch genügend Kapazitäten vorhanden.

Das Amt für Soziales ist der Auffassung, dass das Kältehilfeangebot im Hangar 4 nur ein Provisorium darstellt und keine Dauerlösung sein sollte. Das Amt für Soziales bemüht sich seit Jahren, das Angebot an Kältehilfeplätzen zu erweitern. Erneut wurden im Dezember 2017 insgesamt 33 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ansässige soziale Organisationen, Kirchengemeinden und Verbände, angeschrieben und um Unterstützung bei der Ausweitung der Kältehilfeangebote in Tempelhof-Schöneberg in den kommenden Jahren gebeten. Es hat sich niemand auf das Schreiben gemeldet. Ähnliche Erfahrungen gibt es bereits aus der Vergangenheit. Die wenigen Ideen, die es in der Vergangenheit für ein Kältehilfeangebot überhaupt gegeben hat, stellten sich bei genauerer Prüfung als nicht realisierbar heraus. So wurde beispielsweise ein Abrisshaus zur vorläufigen Nutzung angeboten, das aber nicht mehr beheizbar war und auch sonst in dem vorhandenen Zustand nicht nutzbar gewesen wäre. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass es vor allem an geeigneten Räumlichkeiten bei den Kirchengemeinden und Trägern mangelt und auch personelle Ressourcen fehlen. Mit einem Tagessatz von 17 € pro Schlafplatz einen Betrieb zu organisieren, der Räumlichkeiten, Ausstattung, Betrieb, Personal und Versorgung umfasst, ist fraglos eine sehr große Herausforderung, der sich nicht jede Kirchengemeinde und jeder Träger stellen kann und will. Allein das Unionshilfswerk, das aktuell das Kältehilfeangebot im Hangar vorhält, ist bereit, gemeinsam mit dem Amt für Soziales nach einer Lösung für die kommende Kältehilfeperiode zu suchen. Ein erster Gesprächstermin ist Ende Februar/Anfang März 2018 geplant. Darüber hinaus werden Gespräche mit verschiedenen Investoren geführt. Da die betreffenden Grundstücke in Gewerbegebieten liegen, ist aufgrund der baurechtlichen Vorgaben die Errichtung von Unterkünften für Obdachlose nicht realisierbar.

Das Amt für Stadtentwicklung wurde um Prüfung gebeten, ob die beiden Standorte, die in dem Beschluss genannt werden, nämlich am Rand des Tempelhofer Feldes (als Ersatz für den aktuell genutzten Hangar 4) sowie das Gelände des Güterbahnhofs für die temporäre Errichtung von Traglufthallen verfügbar wären. Desweiteren war das Amt für gebeten worden, weitere Standorte/Grundstücke im Bezirk, die nicht zwangsläufig in bezirklichem Fachvermögen liegen müssen, zu benennen, die als Standort für eine Traglufthalle in Frage kämen. Die Abteilung Stadtentwicklung und Bauen antwortete wie folgt:

 

„Die Grundstücke „Randbereich Tempelhofer Feld“ und „Gelände des Güterbahnhofs Tempelhof“ liegen – nach ihrer Entlassung aus der Planfeststellung (Flughafengelände = luftfahrtrechtliche Planfeststellung / Güterbahnhof Tempelhof = bahnrechtliche Planfeststellung) – im unbeplanten Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Für den Güterbahnhof Tempelhof ist außerdem die Errichtung eines innerstädtischen Güterverteilzentrums geplant. Der Bebauungsplan 7-43 soll mit der Festsetzung eines Sondergebiets, Zweckbestimmung „Logistik“, dieses städtebauliche Ziel des Bezirks planungsrechtlich sichern (Aufstellung des B-Plans durch BA-Beschluss vom 05.01.2010). Dieser B-Plan ist noch nicht festgesetzt und befindet sich weiterhin im Planungsverfahren.

 

Die beiden genannten Grundstücke kommen somit für die langfristige Errichtung von Traglufthallen nicht in Betracht. In beiden Fällen steht das geltende Planungsrecht leider gegen eine solche Nutzungsaufnahme. Im Außenbereich gem. § 35 BauGB sind Gebäude – dazu zählen dann auch langfristig genutzte Traglufthallen – nicht zulässig. Die Frage, ob entsprechende Medienanschlüsse vorhanden sind, kann nicht beantwortet werden.

 

Allerdings könnte eine temporäre Zulässigkeit möglich sein. Dafür bedarf es aber weiterer Informationen. Für eine abschließende planungsrechtliche Bewertung ist eine Betriebs- und Nutzungsbeschreibung sowie die Angabe der Aufstellungsdauer, zum Beispiel begrenzt auf die Wintermonate, von Bedeutung.

 

Grundsätzlich können temporär oder auch langfristig für die Unterbringung von Kältehilfeplätzen genutzte Traglufthallen in allen Baugebieten errichtet werden, in denen ‚Anlagen für soziale Zwecke‘ zulässig sind.

 

Die im § 246 BauGB formulierten Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden erfassen nicht die abgefragte Errichtung von Traglufthallen für das Anbieten von Kältehilfeplätzen. Die bauplanungsrechtliche Materie ist komplex.“

 

Weitere Gespräche werden folgen. Der Fachausschuss wird über den Sachstand fortlaufend informiert.

 


[1] Bei einem Satz von 17 € pro Schlafplatz entstehen für  500 Plätze pro Tag 8.500 € Kosten, in zwei Monaten ergibt sich die Summe  60 Tage x 8.500€ = 510.000€

 
 

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