Drucksache - 0495/XX  

 
 
Betreff: Gedenkstein Klaus-Jürgen Rattay in der Potsdamer Straße 125
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEDie Fraktion DIE LINKE
  Wissel, Elisabeth
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der Potsdamer Straße 125, wo im Rahmen von Bauarbeiten an dieser Stelle die steinernen Gehwegplatten mit der eingravierten Inschrift an den 1981 im Rahmen einer Häuserräumung von einem BVG-Bus erfasst und zu Tode gekommenen Klaus-Jürgen Rattay wieder einen Gedenkstein zu setzen.

 

Der 1981 angelegte Gedenkstein von sechs steinernen Gehwegplatten war im Bürgersteig angelegt und soll in gleicher Weise, oder als Gedenktafel unter Beteiligung und Entwicklung der Öffentlichkeit, an den unverschuldet zu Tode gekommenen Klaus-Jürgen Rattay wieder angebracht werden.

 

Zur Finanzierung sollte der neue Eigentümer (geplant Neubau) in der Potsdamer Straße 125 (vorher Commerzbank) beitragen, indem das Bezirksamt dies als Bestandteil der zu erteilenden Baugenehmigung macht.

 

Wenn dies nicht möglich sein sollte, soll der Bezirk für die Kosten einer Gedenktafel aufkommen.

 

 

Begründung:

Den Erhalt eines Gedenkens am Ort des zu Tode gekommenen Klaus-Jürgen Rattay ist nicht nur für viele Menschen in Schöneberg, sondern für das gesamte Westberlin von großer Bedeutung,. Es gebietet die humane Selbstverständlichkeit, eines unschuldig zu Tode gekommenen Demonstranten, ein mahnendes Gedenken zu erhalten. Dies um so eindringlicher, da aus heutiger, selbstkritischer Sicht, die damaligen Auseinandersetzungen des sogenannten Häuserkampfes sehr wohl eine gesellschaftspolitische Berechtigung den Demonstrierenden zuzubilligen ist. Und darüber hinaus und nicht zuletzt die damaligen Polizeieinsätze schon seinerzeit zu heftigster Kritik führten. Diese Kritik von damals, muss heute diese Polizeieinsätze, die letztendlich zum Tode von Rattay führten, als staatlich übergriffig, schlichtweg rechtswidrig eingeordnet werden. Somit erklärt es sich von selbst, dass – diesen wenn auch ungewollten Todesfall durch ein bleibendes gegenwärtiges Gedenken in Erinnerung bleibt.

Der damalige sogenannte Häuserkampf hatte einzig zum Ziel bezahlbaren Wohnraum für alle Bürger_innen dieser Stadt zu erhalten. Dieses Ziel ist leider damals nicht erreicht worden und wird auch heute, einmal mehr zu Gunsten neokapitalistischer Investoren weitgehend ignoriert; das heutige Resultat: Wohnungsnot!

 
 

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