Drucksache - 0452/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die weitläufige Einmündung des Werner-Voß-Damms in die Manfred-von-Richthofen-Straße (abknickende Vorfahrt) eine Lichtsignalanlage erhält oder zu mi dest mit einer baulichen Mittelinsel und Querungshilfen die Durchfahrtgeschwindigkeit gedämpft und mehr Fußgängersicherheit geschaffen wird. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, den südlich gelegenen Bereich der Manfred-von-Richthofen-Straße, durch geeignete Maßnahmen und Beschilderungen auf den Anliegerverkehr zu beschränken.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung gewandt, von dort liegt folgende Stellung vor:
„Die VLB muss im Einzelfall prüfen wie die aktuelle verkehrsrechtliche Situation vor Ort ist, da nach § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Grundsätzlich dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung übersteigt.
Bei der Prüfung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, müssen alle Umstände des Einzelfalles, also vor allem die Verkehrsbedeutung, das Verkehrsaufkommen und die Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs berücksichtigt werden.
Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Gefährdungen handeln darf, die sich aus dem täglichen Verkehrsablauf ergeben, sondern vielmehr um Gefährdungen, welche für den Fahrzeugführer nicht erkennbar genug auftreten könnten. Bei einer von der VLB am 16.05.2018 durchgeführten Ortsbesichtigung bezüglich der beantragten Lichtzeichenanlage (LZA) / Querungshilfe im Bereich der abknickenden Vorfahrt Werner-Voß-Damm/Manfred-von-Richthofen-Straße ergaben sich folgende Feststellungen:
Außerdem hat die VLB eine Verkehrsunfallauswertung für den zu prüfenden Bereich angefordert:
Ergebnis:
Unter Einbeziehung der Verkehrsunfallauswertung, der Ortsbesichtigung und der zu berücksichtigenden rechtlichen Regelungen sieht die VLB keine Notwendigkeit im Bereich der abknickenden Vorfahrt Werner‑Voß‑Damm/ Manfred-von-Richthofen‑Straße eine LZA anzuordnen. Insbesondere weist die VLB, wie oben bereits erwähnt, darauf hin, dass sich im Nahbereich ein FGÜ und eine LZA befinden, welche zur Querung der Fahrbahn genutzt werden können. Außerdem sind im direkten Bereich der Einmündung Werner‑Voß‑Damm/Manfred‑von‑Richthofen‑Straße Querungshilfen in Form von Mittelstreifen bereits vorhanden und im Bereich der abknickenden Vorfahrt gilt ein Streckenverbot (Tempo 30).
Bezüglich der von Ihnen geschilderten Problematik des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit im zu prüfenden Streckenabschnitt setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Polizeiabschnitt zwecks etwaiger Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung.
Außerdem teilte die VLB mit, dass für die von Ihnen beantragte Prüfung, ob der Anliegerverkehr für den südlich gelegenen Teil der Manfred-von-Richthofe-Straße durch geeignete Maßnahmen und Beschilderungen beschränkt werden kann, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg selbst zuständig ist, da der südliche Streckenabschnitt der Manfred-von-Richthofen-Straße zwischen Werner-Voß-Damm und Tempelhofer Damm zum Nebenstraßennetz gehört und dort auch keine Busse der BVG verkehren. Im nördlichen Streckenabschnitt der Manfred-von-Richthofen-Straße zwischen Werner-Voß-Damm und Tempelhofer Damm ist eine solche Beschränkung allerdings nicht möglich, da dieser Bereich zum Hauptverkehrsstraßennetz gehört und auch von der BVG befahren wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |