Drucksache - 0452/XX  

 
 
Betreff: Einmündung Werner-Voß-Damm / Manfred-von-Richthofen-Straße

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
29.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
26.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
29.04.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
27.05.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
17.06.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die weitläufige Einmündung des Werner-Voß-Damms in die Manfred-von-Richthofen-Straße (abknickende Vorfahrt) eine Lichtsignalanlage erhält oder zu mi dest mit einer baulichen Mittelinsel und Querungshilfen die Durchfahrtgeschwindigkeit gedämpft und mehr Fußgängersicherheit geschaffen wird.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, den südlich gelegenen Bereich der Manfred-von-Richthofen-Straße, durch geeignete Maßnahmen und Beschilderungen auf den Anliegerverkehr zu beschränken.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung gewandt, von dort liegt folgende Stellung vor:

 

„Die VLB muss im Einzelfall prüfen wie die aktuelle verkehrsrechtliche Situation vor Ort ist, da nach § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Grundsätzlich dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung übersteigt.

 

Bei der Prüfung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, müssen alle Umstände des Einzelfalles, also vor allem die Verkehrsbedeutung, das Verkehrsaufkommen und die Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs berücksichtigt werden.

 

Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Gefährdungen handeln darf, die sich aus dem täglichen Verkehrsablauf ergeben, sondern vielmehr um Gefährdungen, welche für den Fahrzeugführer nicht erkennbar genug auftreten könnten.

Bei einer von der VLB am 16.05.2018 durchgeführten Ortsbesichtigung bezüglich der beantragten Lichtzeichenanlage (LZA) / Querungshilfe im Bereich der abknickenden Vorfahrt Werner-Voß-Damm/Manfred-von-Richthofen-Straße ergaben sich folgende Feststellungen:

 

  • Im zu prüfenden Streckenabschnitt ist in beide Fahrtrichtungen ein Streckenverbot (Tempo 30) angeordnet.
     
  • Die Gesamtfahrbahnbreite je Fahrtrichtung im Werner-Voß-Damm beträgt ca. 5,80 m, am rechten Fahrbahnrand kann geparkt werden.
     
  • Die Fahrbahnbreite an der zur Querung angedachten Stelle im Bereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße in Fahrtrichtung Boelckestraße beträgt ca. 10 m. Die Querung der Fahrbahn an dieser Stelle ist jedoch ohne größere Probleme möglich, da auch eine gute Einsicht auf den Fahrzeugverkehr gegeben ist.
     
  • Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) mit Mittelstreifen befindet sich in der Manfred-vonRichthofenStraße in Höhe AdolfScheidtPlatz in beide Fahrtrichtungen. Der FGÜ ist ca. 55 m entfernt vom Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße.
     
  • Im Kreuzungsbereich WernerVoßDamm/Boelckestraße befindet sich eine LZA. Diese ist. Ca. 87 m entfernt vom Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße.
     
  • Im Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße müssen zu Fuß Gehende bei der Querung der Fahrbahn immer nur eine Fahrtrichtung beachten, da zwei Querungshilfen (Bereich von und zur Boelckestraße / Bereich vom und zum Rumeyplan) in Form eines Mittelstreifens vorhanden sind.
     
  • An sämtlichen Standorten, an denen angedacht ist, dass die Fahrbahn im Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße gequert werden kann, ist die Einsicht für zu Fuß Gehende auf den Fahrzeugverkehr und auch umgekehrt gut. Personen die jedoch erst im Bereich des begrünten Unter- und Mittelstreifens die Fahrbahn im WernerVoßDamm in Fahrtrichtung Boelckestraße queren, haben eine nicht ganz optimale Sicht auf den Vorfahrtsverkehr aus der ManfredvonRichthofenStraße.
     
  • Während der Ortsbesichtigung gab es genügend Verkehrslücken zur Querung der Fahrbahn im Bereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße.
     
  • Schulen in der näheren Umgebung:
    • Hugo-Gaudig-Oberschule (Boelckestraße 58-60)
    • Tempelherren-Grundschule (Boelckestraße 58)
       
  • Zu Fuß Gehende, die sich tatsächlich unsicher fühlen im Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße die Fahrbahn zu queren, können völlig unproblematisch den FGÜ (ManfredvonRichthofenStraße/AdolfScheidtPlatz) oder die LZA (WernerVoßDamm/Boelckestraße) benutzen. Insbesondere für den Schulweg ist es nicht erforderlich die Fahrbahn im Einmündungsbereich WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße zu queren, sondern die Schüler können ohne einen Umweg in Kauf zu nehmen die LZA im Bereich Werner-VoßDamm/Boelckestraße zur Querung nutzen.

 

Außerdem hat die VLB eine Verkehrsunfallauswertung für den zu prüfenden Bereich angefordert:

 

  • Zeitraum 01.05.2015 bis 28.02.2018
  • Unfälle insgesamt: 12
    • Dies ist für einen Zeitraum von drei Jahren keine auffällig hohe Zahl.
  • beteiligte Fußgänger: 0
  • beteiligte Kinder: 0
  • Unfallgrund Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: 0
  • Hauptunfallgründe:
    • 3 x ungenügender Sicherheitsabstand
    • 3 x Vorfahrt nicht gewährt

 

Ergebnis:

 

Unter Einbeziehung der Verkehrsunfallauswertung, der Ortsbesichtigung und der zu berücksichtigenden rechtlichen Regelungen sieht die VLB keine Notwendigkeit im Bereich der abknickenden Vorfahrt WernerVoßDamm/ Manfred-von-RichthofenStraße eine LZA anzuordnen. Insbesondere weist die VLB, wie oben bereits erwähnt, darauf hin, dass sich im Nahbereich ein FGÜ und eine LZA befinden, welche zur Querung der Fahrbahn genutzt werden können. Außerdem sind im direkten Bereich der Einmündung WernerVoßDamm/ManfredvonRichthofenStraße Querungshilfen in Form von Mittelstreifen bereits vorhanden und im Bereich der abknickenden Vorfahrt gilt ein Streckenverbot (Tempo 30).

 

Bezüglich der von Ihnen geschilderten Problematik des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit im zu prüfenden Streckenabschnitt setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Polizeiabschnitt zwecks etwaiger Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung.

 

Außerdem teilte die VLB mit, dass für die von Ihnen beantragte Prüfung, ob der Anliegerverkehr für den südlich gelegenen Teil der Manfred-von-Richthofe-Straße durch geeignete Maßnahmen und Beschilderungen beschränkt werden kann, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg selbst zuständig ist, da der südliche Streckenabschnitt der Manfred-von-Richthofen-Straße zwischen Werner-Voß-Damm und Tempelhofer Damm zum Nebenstraßennetz gehört und dort auch keine Busse der BVG verkehren. Im nördlichen Streckenabschnitt der Manfred-von-Richthofen-Straße zwischen Werner-Voß-Damm und Tempelhofer Damm ist eine solche Beschränkung allerdings nicht möglich, da dieser Bereich zum Hauptverkehrsstraßennetz gehört und auch von der BVG befahren wird.

 
 

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