Drucksache - 0386/XX  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrsberuhigung in der Blohmstraße in Lichtenrade im Bereich des Kopfsteinpflasters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
23.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.03.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.11.2017 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Stelle für verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Blohmstraße in Lichtenrade in Höhe der Kindertagesstätte bis zur Ecke Egestorffstraße  einzusetzen.

Ferner sollte die zuständige Stelle gebeten werden, bis zum Ende der Bauarbeiten am S- Bahnhof Schichauweg in diesem Bereich verstärkt Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen, da die Bauarbeiten lt. Auskunft eines Mitarbeiters der bauausführenden Firma noch bis ca. März 2018 andauern werden und somit sicherlich bis zu diesem Zeitpunkt die Umfahrung über die Blohmstraße andauern wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

In dieser Straße ist bereits eine Beschränkung des Fließverkehrs erfolgt (Tempo 30), die vorbehalten ist für Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Es wird verwiesen auf die dort ansässige Kindertagesstätte - Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, gehören im Allgemeinen nicht zu der Altersgruppe, welche die Eignung zur selbständigen Teilnahme am Straßenverkehr  besitzen. Diese Kinder sollten üblicherweise nur in Begleitung geeigneter Personen im Verkehr anzutreffen sein. Zusätzlich zur bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung wurde ein Gefahrzeichen angebracht: „Achtung, Kinder!“. Es warnt davor, dass sich hier Kinder auf der Straße befinden oder darüber laufen können. Die Kraftfahrzeugführenden sind dazu verpflichtet, besonders aufmerksam und bremsbereit zu fahren. So, dass man trotz plötzlich auftauchender Kinder und einer Schrecksekunde immer noch rechtzeitig bremsen kann. Mit zusätzlich angebrachten Warnhinweisen in einer Tempo 30 Zone soll deutlich weniger als 30km/h gefahren werden.

 
 

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