Drucksache - 0359/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Nutzer der Autobahnen im Land Berlin durch optische Hinweise an die Pflicht zur Bildung einer „Rettungsgasse“ bei sich stauendem Verkehr erinnert werden. Optimal wäre eine Nachrüstung der bestehenden elektronischen Verkehrsbeein-flussungssysteme, so dass die Kraftfahrer bei starker Verlangsamung des Verkehrs durch die Einblendung „Rettungsgasse“ zur Schaffung des notwendigen Verkehrsraums für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr animiert werden. Behelfsweise sind nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch Transparente an Brücken und anderen Autobahnquerungen mit Hinweis auf die Rettungsgassen denkbar.
Begründung: Tempelhof-Schöneberg ist über das stark genutzte Teilstück der A100 und die A103 an das Autobahnnetz im Land Berlin angeschlossen. Hier kommt es täglich mehrfach zu Verkehrslagen, in denen die Schaffung einer Rettungs-gasse gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider wird diese Rettungsgasse in der überwiegenden Anzahl der Lagen nicht gebildet. Eine zusätzliche Information bzw. Erinnerung der Kraftfahrer ist offensichtlich notwendig und kann Leben retten. |
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